Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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TG Die Schaffung einer generellen Entscheidkompetenz für die

Schlichtungsbehörden wird abgelehnt.

VD Diese Bestimmung wäre im Kanton Waadt nicht anwendbar, da der

Kanton über ein Mietgericht verfügt. Dieser Ausschluss ist jedoch nicht gerechtfertigt. Es wird beantragt, die neue Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörden auf Kantone mit Mietgericht auszudehnen, um die Gerichte zu entlasten. Zudem wird vorgeschlagen, den Streitwert auf CHF 8'000 zu erhöhen.

NE Die Erweiterung der Entscheidbefugnis wird abgelehnt. Mit der

geplanten Änderung verlieren die Schlichtungsbehörden ihre bisherige Funktion. Sie erhalten eine ähnliche Rolle wie die Gerichte. Das Gesetz sieht für die Schlichtungsbehörden ein einfaches und rasches Verfahren vor. Für einen Entscheid braucht es jedoch strengere Anforderungen. Es wird nicht zu Einsparungen kommen, sondern vielmehr zu einer Verlängerung der Verfahren.

Es wird gewünscht, dass allfällige Änderungen in Übereinstimmung mit dem neuen Zivilprozessrecht getroffen werden.

GE Die Ausweitung der Entscheidbefugnis wird skeptisch beurteilt. Eine

Vermischung von Schlichtung und Entscheidbefugnis ist nicht wünschbar.

TI Die Ausweitung der Entscheidbefugnis wird abgelehnt. Schlichtung

und Entscheidbefugnis sollten getrennt sein, nur so bleibt das Klima des Vertrauens bei der Schlichtung gewahrt.

CVP Die Bestimmung und insbesondere die Entscheidkompetenz der

Schlichtungsbehörden bis CHF 5'000 wird unterstützt.

SPS Die Ausdehnung der Entscheidkompetenzen der

Schlichtungsbehörden wird skeptisch beurteilt. Es stellt sich im speziellen die Frage, ob in diesem Rahmen der Zwang und die Mediation kompatibel sind. Diese Problematik muss genauer begründet werden, als dies im Bericht vorgenommen wurde.

CSP, SMV

Die Bedingung am Ende von lit. c ist zu streichen. Aus Gründen der Verfahrensökonomie wird eine Ausdehnung der Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörden unterstützt. Dies soll aber nicht nur in Kantonen gelten, die kein Mietgericht kenne. Überdies wird gefordert, dass jeder Kanton ein Mietgericht einführt.

SVIT, SHEV, STV, VZI, CATEF

Die Ausdehnung der Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde wird abgelehnt, da die Hauptaufgabe, die Schlichtung, relativiert wird. Die Entscheidungspflicht führt zu Problemen und zu erheblichen Verzögerungen.

SHEV, SKI, VZI

Zusätzlich müsste vor jedem Verfahren eine Streitwertberechnung vorgenommen werden. Die Nichtausdehnung der Kostenlosigkeit über das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde hinaus wird begrüsst.

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