Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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Swiss Retail Federation , SKI
Es sollte präzisiert werden, dass bei Indexmieten, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen abgeschlossen wurden, nicht nochmals binnen Jahresfrist ein neuer Indexvertrag vereinbart werden muss.
Artikel 4
CSP, SPS, SMV
„bis zum Ablauf der festen Vertragsdauer“ ist durch „bis zum Ablauf der anfänglich vereinbarten Dauer“ zu ersetzen.
FRI, Municipalité de Lausanne
Zwecks Klärung wird vorgeschlagen, dass laufende Mietverhältnisse bis zum nächsten Kündigungstermin dem bisherigen Recht unterstellt bleiben.
SVIT Es ist klarzustellen, dass bei Gewährung von Optionsrechten, falls sie
ausgeübt werden, eine feste Vertragsdauer im Sinne dieser Bestimmung bis zum Ablauf der Optionsdauer vorliegt. Mietzinsanpassungsmechaniken während der Optionsdauer müssen einer allfälligen Rechtsänderung vorgehen.
SAV Der Begriff der „festen Vertragsdauer“ ist zu ersetzen durch
„Mindestvertragsdauer“.
Artikel 5
BS Absätze 1 und 2: Bei Mietverhältnissen, für die neu die Entwicklungen
des Landesindexes massgebend sind, sollten Einreden nach bisherigem Recht aus prozessökonomischen Gründen nicht zugelassen werden. Die Anpassung an den Referenzzinssatz sollte genügen.
NE Das Abstellen auf den Referenzsatz führt zu einer
Ungleichbehandlung, z.B. zwischen den Vermietenden, die Mietzinsherabsetzungen vorgenommen haben und denjenigen, die dies nicht getan haben.
CSP Gemäss SMV.
SPS Ein vom Bundesrat festgelegter Hypothekarzinssatz wird abgelehnt,
da sich daraus unter Umständen beim Systemwechsel bedeutende Mietzinserhöhungen ergeben könnten.
SMV Ein vom Bundesrat festgelegter Hypothekarzinssatz wird abgelehnt,
da sich daraus unter Umständen beim Systemwechsel bedeutende Mietzinserhöhungen ergeben könnten. Entweder soll der im Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Hypothekarzinssatz für Althypotheken im ersten Rang der örtlichen Kantonalbanken oder der Durchschnitt dieses Zinssatzes der letzten fünf bis sieben Jahre gelten, wobei aufgrund der Nicht–Weitergabe von früheren Senkungen die für den Mieter günstigere Variante zu wählen ist. Weiter sollen sich die Mieter bei einer Mietzinsanpassung noch während fünf Jahren nach
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