Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten
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5.1.2 Absenkung in vier Teilschritten (1.1.2008-1.1.2011)
Im Folgenden interessiert, wie sich diejenigen Teilnehmenden, welche den Umwandlungssatz von 6,4% grundsätzlich befürworten (35+3 mit anderen Fristen) zum Zeitplan geäussert haben.
begrüssen Frist aus- fordern längere Frist, fordern keine
drücklich bedauern kurze Frist kürzere Stellungnahme
Frist
1 UR, OW, NW, BL, SH, TG (2014) AR ZH, SZ,SO, BS,
GR LU (2009) AI, SG
6 2 1 615
2 LPS, CVP, FDP, SVP,
3 Städteverband
4 SGV, Arbeitgeberver- Swiss Banking
band, SBV
5 Konferenz Finanzdirek- Steuerkonferenz Konferenz BVG-
toren Aufsicht
6 SBLV Pro Senectute (2014) Alliance F
7 ASIP, STV, Kammer
PK-Experten, VVP,
Auffangeinrichtung 8 Vorsorgeforum 9 VAA, KGL 11 2 1023
17 4 1 1638
LU befürchtet, dass sich bei zu langem Zuwarten die unerwünschten Auswirkungen rasch kumulierten. Es wird aber gleichzeitig bedauert, dass innerhalb kürzester Frist nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision eine erneute Anpassung vorzunehmen sei, obwohl die Zinsentwicklung bereits damals bekannt gewesen wäre. Ausserdem seien die älteren Versicherten angesichts der verkürzten Übergangsfrist nicht in der Lage, die erforderlichen Anpassungen in ihrem Arbeitsmarktverhalten oder bei ihren privaten Ersparnissen vorzunehmen.
5.1.3 Einheitlicher Mindestumwandlungssatz für Mann und Frau im ordentlichen Rentenalter
Mit Ausnahme von ZH, welche diese Vorschrift ausdrücklich begrüsst, wurde dieser Aspekt von keinem Kanton oder anderem Teilnehmenden thematisiert oder negativ bewertet.