Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten
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4.2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien
CVP fordert eine Gesamtschau der Reformen für die 1. und 2. Säule. Dies würde das Vertrauen in der Bevölkerung stärken. Sie fordert den Bundesrat auf, das angenommene Postulat der CVP-Fraktion ‚Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG’ dabei in diese Auslegeordnung einzubeziehen. Sie bekräftigt, dass die technischen Parameter der 2. Säule anzupassen seien und die Festlegung des Umwandlungssatzes als zentraler Parameter des Kapitaldeckungsverfahrens vom Staat festgelegt werden müsse. Bestrebungen nach freier Festsetzung des Umwandlungssatzes lehnt sie ab.
Der Umwandlungssatz ist gemäss FDP grundsätzlich eine demographische Grösse, welche für ganze Jahrgänge zuverlässig bekannt sei. In Bezug auf den technischen Zinssatz habe die Politik grösste Mühe, künftige Zinssätze zu prognostizieren. Unter diesen Voraussetzungen zweifelt sie den Sinn und Zweck einer politischen Bestimmung des Umwandlungssatzes an. Sie fordert angesichts der politischen Nicht-Beeinflussbarkeit der den Umwandlungssatz bestimmenden Parameter die ernsthafte Prüfung eines mittelfristigen Verzichts auf einen fixen Mindestumwandlungssatz. Die Bestimmung des Umwandlungssatzes durch den Vergleich von Marktangebot und –nachfrage aufgrund effektiver Jahrgangsgrössen und erzielter Renditen sei mindestens ein denkbares Szenario. Eine Entpolitisierung der geltenden Parameter sei unverzichtbar, wenn dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit auf glaubwürdige Weise nachgelebt werden solle. Eine weitere Senkung des Mindestumwandlungssatzes sei aufgrund der auf lange Sicht gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig geworden. Dabei gehe es in keiner Weise darum, der Generation im Ruhestand etwas wegzunehmen; vielmehr gehe es darum, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen, damit die auf dem Prinzip der Eigenverantwortung fussenden Komponente unseres 3-Säulen-Systems gestärkt und erweitert werden könnten.
SVP begrüsst die Vorlage aufgrund der Bestrebung, die versicherungsmathematischen Parameter an die Realität anzupassen, erachtet sie aber nur als Zwischenlösung. Das System der beruflichen Vorsorge wäre generell zu hinterfragen und zu prüfen, ob Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Insbesondere frage es sich, ob es nicht vorteilhafter wäre, das BVG zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu verstärken. Der Gesetzgeber sei offensichtlich nicht in der Lage, die notwendigen Anpassungen mit genügend grosser Flexibilität vorzunehmen. Dies führe dazu, dass aufgrund von politischen Rigiditäten Finanztransfers zwischen den einzelnen Generationen oder zwischen Versicherern und Versicherten gemacht würden. Aus ihrer Sicht solle der Bundesrat eine generelle Herauslösung von konkreten versicherungstechnischen Parametern aus dem BVG prüfen. Die ständig laufenden Diskussionen über technischen Zins, Mindestzins sowie Mindestumwandlungssatz zeigten deutlich, dass nicht der Gesetzgeber, sondern der intensive Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen zur Festsetzung der mathematischen Parameter und damit der Rentenleistungen führen sollte.
Damit erhielte das System der beruflichen Vorsorge die notwendige Flexibilität, um rascher auf die Veränderungen im Bereich der Langlebigkeit und der Kapitalmärkte reagieren zu können. Ebenso würde der Umwandlungssatz so angesetzt werden, dass keine allzu hohen Reserven zu Lasten der Leistungsempfänger geäufnet würden. Soweit Überschüsse erzielt würden, müssten diese an die Versicherten weitergegeben werden.
SP lehnt die Vorlage ab, weil das Vorgehen einem unkoordinierten ‚Hüst und Hott’ gleichkomme. Die überhastete und unkoordinierte Leistungssenkung werde das Vertrauen der Bevölkerung in die 2. Säule nicht stärken. Der Mindestumwandlungssatz habe auch nicht die Funktion, den Versicherungsgesellschaften garantierte Renditen zu verschaffen.
4.3 Übrige Vernehmlassungsteilnehmende
Der Gemeindeverband, welcher die Vorlage als verfrüht erachtet, weist darauf hin, dass er als Stifter der Pensionskasse COMUNITAS direkt interessiert sei. Das Vorsorgeforum informiert, dass die Haltung der an der Stellungnahme beteiligten Verbände (ASIP, SVV, Kammer PK-Experten, Swiss Banking) nicht völlig deckungsgleich sei.