Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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• Eine konsequente Umsetzung des Kapitaldeckungsprinzips mache eine Anpassung des Satzes nötig

(OW).

• Es wird überdies mehrfach (so NW, SO, BS) daran erinnert, dass es sich um einen Mindestsatz

handle und dass dieser nur für den obligatorischen Bereich Gültigkeit habe. Sobald die finanzielle Lage es erlaube, könne ein höherer Satz angewendet werden. Überschüsse müssten verteilt werden.

Argumente der anderen Befürworter:

• Handlungsbedarf besteht nach CVP und Pro Senectute aufgrund der Entwicklung der Obligatio-

nenzinssätze. Seit 1992 seien sie von 6,9% (1992) auf 4% (1997) und 3% (1998) gerutscht und in diesen Marken geblieben. Zusammen mit den rekordtiefen Zinsen der Staatsanleihen hätten die Verluste der Aktienbörse zwischen 2000 und 2003 zu einer generellen Senkung der Renditeerwartung geführt. Nach Dafürhalten SGV ist es zumindest auf mittlere Frist unrealistisch, permanent 4,5 Prozent zu erzielen. Alliance F begrüsst, dass der Satz möglichst rasch an die sich verändernden Realitäten angepasst wird.

• Pro Senectute erinnert ausserdem daran, dass eine Überprüfung des Satzes von den eidgenössi-

schen Räten gefordert wurde.

• Gemäss VVP und ASIP müsste der technische Zinssatz den Möglichkeiten auf den Kapitalmärkten

entsprechen, heute ergäben sich bei einer Pensionierung ‚Buchverluste’ und damit Ungleichbehandlungen und Umverteilungen zugunsten der Rentner/innen. Bei den Rentenleistungen entstünden Kosten (Sicherheitsfonds, Administration, Zinsgarantien, Zunahme der Lebenserwartung),

welche bis heute über Vermögenserträge hätten finanziert werden müssen. Fortan sollen diese nach dem Verursacherprinzip weiterbelastet werden. Ob die 0,5 Prozent-Marge, welche dafür in der Renditeerwartung eingeschlossen sei, genüge, werde erst die Zukunft zeigen.

• Finanzökonomische Analysen kämen zum Schluss, dass auch in den nächsten Jahren mit einer

relativ niedrigen Inflation und entsprechend tiefen Nominalzinsen zu rechnen sei (Konferenz BVG-Aufsichtsbehörden und Pro Senectute).

• Gemäss SGV und STV sind Aussagen über künftige Renditeerwartungen - im Gegensatz zur demo-

grafischen Entwicklung - recht schwierig. Die in den Vernehmlassungsunterlagen zugrunde liegenden Annahmen würden als plausibel beurteilt. Eine noch tiefere Senkung wäre ökonomisch nicht nachvollziehbar.

• Die ausserordentlich positiven Anlageergebnisse der letzten beiden Jahre (2004/5) können gemäss

FDP für die mittelfristige Zukunft nicht als Massstab genommen werden. Ein technischer Zinssatz von 3,5 Prozent scheine realistisch zu sein. Die Aufschwünge bei den einzelnen Anlagekategorien dürften sich gemäss SGV in absehbarer Zeit kaum wiederholen.

• Etliche Vorsorgeeinrichtungen verfügen nach SGV und STV über eine stark limitierte Risikofähig-

keit, was sie zwinge, in vermeintlich sichere Anlagekategorien zu investieren, was die realisierbaren Renditen massgeblich schmälere. Andererseits befürchtet Alliance F, dass die Vorsorgeeinrichtungen ohne Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit Sicherheit risikoreichere Anlagen tätigen würden, was zu einer misslichen Lage führen dürfte.

• Bei einem Verzicht auf eine Senkung kommt es gemäss FDP und SGV weiterhin zu massiven Um-

verteilungen von den beruflich aktiven Generationen zu den Rentnerinnen und Rentnern – eine Umverteilung, welche einerseits in der beruflichen Vorsorge systemfremd sei, da die Quersubventionierungen auf ein Minimum reduziert werden sollen, und sie andererseits die Solidarität zwischen den Generationen auf längere Sicht torpedieren würde. Der Satz muss nach SBV und SBLV so gewählt sein, dass die damit gemachten Versprechen auf jeden Fall eingehalten werden könnten; Gewinne müssten den Rentnern aber durch zusätzliche Auszahlungen wieder zugute kommen. Es liessen sich in etlichen Fällen Sanierungsmassnahmen vermeiden oder mildern (SGV, STV und Pro Senectute).

• Wenn man zulange warte, würden - so die Konferenz Finanzdirektoren - sich die unerwünschten

Auswirkungen sehr rasch kumulieren.

• Eine Reduktion wäre notwendig, bei den Renditeerwartungen wäre der mögliche gewichtige Anteil

an Aktien aber zu berücksichtigen (LPS). Nach Swiss Banking - obwohl sie die vorsichtige Senkung als angemessen und sachlich als nachvollziehbar betrachtet - würden im Bericht die höheren