Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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• SSR erinnert, dass in der beruflichen Vorsorge eine generationenübergreifende Solidarität (zwi-

schen heutigen Rentnern und denjenigen von morgen) gegeben sei.

• Für Pittet wäre - auch um die Glaubwürdigkeit der 2. Säule wieder zu erlangen - eine Stabilisierung

des Mindestumwandlungssatzes bei rund 7 Prozent wünschbar.

Stellungnahmen von Teilnehmenden, die einen Satz unter 6,4% befürworten:

• SAV möchte einen Mindestumwandlungssatz von deutlich unter 6,4 Prozent. Aus wissenschaftli-

cher Sicht befürworten sie die Generationentafeln. Würde der Satz von 6,4 Prozent bis 2015 unverändert belassen, würde sich der unterlegte technische Zinssatz von 3,35 auf 3,5 Prozent erhöhen. Dies zeige, dass der Satz vorsichtig angesetzt werden sollte. Rückstellungen für den bisher zu hohen Satz dürften weitgehend über die Erträge erfolgen. Bei den massgebenden Parametern würde zudem der Einfluss der Kapitaloption nicht erwähnt, diese erfordere eine Zusatzrendite auf den Rentendeckungskapitalien von 0,21 Prozent. Wünschbar wäre ein einheitlicher Satz im Obligatorium wie Überobligatorium, was aber einen aktuariell vertretbaren Satz bedinge. Überdies seien Kürzungen laufender Renten praktisch ausgeschlossen.

• Für SVV (6,0%) gilt es, die unerwünschte Quersubventionierung zu beseitigen. Die Anwendung der

Generationentafeln und die fehlende Nachfinanzierungsmöglichkeit bei den Renten verlangten,

dass von vorsichtigen Annahmen auszugehen sei. Der Umwandlungssatz von 5,835 Prozent für Männer (Alter 65) und 5,574 Prozent für Frauen (Alter 64) basierten auf den Tafeln GRM/F 95 und einer Renditeerwartung beziehungsweise auf einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent. Die Periodentafel sei eine Näherungsmethode ohne entsprechenden wissenschaftlichen Stellenwert, insbesondere läge deren Defizit darin, dass Rückwärtsbetrachtungen ungeeignet seien, um zukünftige Entwicklungen zu prognostizieren. Wäre der Satz realitätsbezogener, könnte er im Obligatorium wie im Überobligatorium gleich hoch sein, so aber bliebe die Zweiteilung erhalten.

• jfs (6,0%) verweist auf die fehlende Zinsgarantie beziehungsweise auf die entsprechenden Ausfüh-

rungen im Bericht der Arbeitsgruppe ‚Mindestumwandlungssatz’.

Stellungnahme einesTeilnehmenden, der einen Satz von 6,6% befürwortet:

• Centre Patronal zieht einen Satz von 6,6 Prozent per 2013 vor, dabei würde beim Renditezuschlag

von einem Aktienanteil von 25 Prozent (statt der sehr vorsichtigen 12% wie im Bericht) ausgegangen. Ferner sei es möglich, dass die Lebenserwartung in Zukunft weniger stark zunehme.