Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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• JU weist auch auf die 2005 erzielte Performance auf den Vorsorgevermögen von durchschnittlich

13% hin.

Argumente der übrigen ablehnenden Teilnehmenden:

• SP, CSP, Grüne, SGB, KV Schweiz, Travail. Suisse und Ebenrain heben hervor, dass ohne flankie-

rende Massnahmen das sozialpolitische Ziel der 1. BVG-Revision unterlaufen werde. Ein Absenken in solch kurzen Abständen schwäche das Vertrauen in die 2. Säule. Versicherte, die in naher Zukunft in Pension gingen, würden kurz davor erfahren, dass ihre Renten tiefer ausfallen als bisher angenommen, was sich nachhaltig auf ihre nächste Lebensphase auswirke, da es ihnen aus finanziellen Gründen meist nicht möglich sei, das Alterskapital entsprechend zu erhöhen. Die in der

1. BVG-Revision bewusst relativ langsam ausgestaltete Senkung würde ausgehebelt.

• Bei den Sozialversicherungen müsse wegen der sozialpolitischen Auswirkungen das Prinzip ‚Eile

mit Weile’ massgebend sein (SGB, Ebenrain).Die Senkung betreffe nur Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen, somit einen Teil der Bevölkerung, der eh schon mit knappem Budget die Lebenskosten bestreiten müsse (SP, SGB, KV Schweiz).

• Der Mindestumwandlungssatz dürfe nicht kurzfristigen Zinsschwankungen unterliegen. So sei in

Zeiten hoher Renditen auch keine Anpassung nach oben erfolgt, dasselbe Prinzip müsse auch jetzt gelten (SP, SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse, Ebenrain). Für den Gemeindeverband und IG autonome Sammelstiftungen sind die beobachteten Zeitreihen zu kurz, um daraus einen eindeutigen und langfristigen Trend von Renditen unter 4,5 Prozent abzuleiten.

• Gemäss SP fehlt es an der Notwendigkeit, gemäss Grüne ist die Senkung übereilt und sozial unver-

antwortlich. Für CSP und Travail.Suisse ist sie verfrüht, geht zu weit und erfolgt zu rasch: der Vorschlag habe zur Folge, dass das gleiche Alterskapital innert vier Jahren zu einer 10 Prozent tieferen Rente führe. Grüne betonen zusätzlich, dass für die meisten Arbeitnehmenden kurzfristige Korrekturen des Alterskapitals nicht möglich seien. Die Ertragssituation der Pensionskassen habe sich in jüngster Zeit sehr stark verändert (SP, SSR). SGB und KV Schweiz erachten die Renditeerwartung als zu pessimistisch.

• Nach SP ist es falsch, Verwaltungskosten zu berücksichtigen. Dies widerspräche den Bestimmun-

gen der 1. BVG-Revision, welche eine Aufteilung der Prämien Altersgutschriften, Risikokosten und Verwaltungskosten vorsehe.

• Gemäss SP, SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse und Ebenrain hat der Mindestsatz nicht die Funktion,

den Lebensversicherern garantierte Renditen zu verschaffen (so auch CSP, ARPIP). Deshalb sei für die Renditeerwartung auf einen Anlagemix - jede vernünftige Anlagestrategie müsse auch Aktien und andere Realwerte berücksichtigen - abzustellen, keinesfalls nur auf Bundesobligationen minus einem 'Sicherheitsabschlag'. Für die Festlegung dürften Rentenexkassokosten nicht berücksichtigt werden (SP). CSP, Gemeindeverband und IG autonome Sammelstiftungen (mit Verweis auf den Pictet Index BVG93) fordern, dass alle Anlagekategorien berücksichtigt werden. Mittel- wie langfristig hätten die einzelnen Anlagen des Indexes Renditen von über 4 Prozent erreicht (so auch Pittet), gemäss FER erreichte der Index als solcher zwischen 1985 bis 2005 eine durchschnittliche Rendite von 6,4 Prozent.

• Gemeindeverband und IG autonome Sammelstiftungen erachten es - unter Hinweis auf die jüngsten

Daten BVG 2005 - als verfrüht, weiterhin von einer Lebenserwartungszunahme von jährlich 0,4 bis 0,5 Prozent auszugehen. Nach FER führe die Erhöhung der Lebenserwartung um 1 Jahr innert 10 Jahren zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes um 0,2 Prozent, der Bericht von 2011 (BVG 2010) könne ruhig abgewartet werden.

• Für Grüne ist es nicht nachvollziehbar, warum angesichts der positiven Wirtschaftsprognosen die

Renditen tiefer sein sollten als in den letzten Jahrzehnten.

• Travail Suisse meint, dass die sehr vorsichtigen Annahmen zur Bestimmung des technischen Zins-

satzes einem Sicherheitsdenken verhaftet seien, das letztlich das Kapitaldeckungsverfahren an sich in Frage stelle.

• ARPIP und Pittet weisen darauf hin, dass dem Kapitalbezug Vorschub geleistet würde, was im

überobligatorischen Bereich bereits der Fall wäre. Dies führe zu Mehrbelastungen der öffentlichen Hand. ARPIP prüft bei Annahme der Vorlage die Lancierung eines Referendums.