Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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Werde das Rentenalter erhöht, kann gemäss SGV und STV das anvisierte Alterskapital mit tieferen Altersgutschriften angespart werden, die vorgeschlagene Anpassung komme daher höchstens als Übergangsregelung in Frage.

5.5 Übergangsregelungen

5.5.1 Kein Einfluss auf die laufenden Renten

TG und SVP stehen dieser Bestimmung ablehnend gegenüber und weisen darauf hin, dass von der Senkung des technischen Zinssatzes sehr wohl auch die Rückstellungen für die laufenden Renten betroffen sein können. Eine Senkung von 4 Prozent auf 3,5 Prozent erfordere eine Verstärkung des Rentendeckungskapitals von rund 5 Prozent. SVP wünscht eine Definition, welche Reserven für welche Zwecke verwendet werden dürfen.

Pro Senectute und SSR haben ausdrücklich davon Kenntnis genommen, dass für die heutigen Rentner/innen der Besitzstand gewahrt bleibt.

5.5.2 Unterschiedliche Rentenumwandlungssätze für Mann und Frau während des Absenkungsprozesses

Centre Patronal spricht sich dagegen aus. Es bestehen keine weiteren Stellungnahmen der anderen Teilnehmenden.

5.5.3 Erstmaliger Bericht 2009 (rechtzeitig vor Ablauf der Einführungsphase)

UR, NW, SH, SAV und SVV stimmen dieser Fristansetzung ausdrücklich zu, Es finden sich keine negativen Stellungnahmen derjenigen Teilnehmenden, die ohne Vorbehalt dem vorgeschlagenen Mindestumwandlungssatz zugestimmt haben. TI und ZG, welche die Senkung auf 6,4 Prozent verwerfen, lehnten sie hingegen ausdrücklich ab.

5.6 Inkraftsetzung

Vorsorgeforum legt Wert auf eine rasche Inkraftsetzung.