Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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3 Zusammenfassung

Die zustimmenden und ablehnenden Stimmen der Kantone zur erneuten Senkung des Mindestumwandlungssatzes folgen ziemlich einheitlich einem Ost- (= pro) / Westmuster (= contra), wobei eine überwiegende Anzahl der Kantone sich für die Vorlage aussprechen. Die Parteimeinungen lassen sich ebenfalls einheitlich den drei politischen Lagern zuordnen. Im Gegensatz zu den Parteien der Mitte und derjenigen der Rechten lehnen die linken Parteien die Vorlage ab, desgleichen deren nahe stehenden Verbände. Für sie ist die vorgeschlagene Senkung verfrüht, geht zu weit und erfolgt zu rasch. Die im Umfeld der beruflichen Vorsorge tätigen Organisationen und Fachkreise befürworten mehrheitlich die Reduktion auf 6,4 Prozent, die Versicherungen und deren nahe stehenden Kreise sind für eine noch stärkere Senkung. Die Befürwortenden sind mehrheitlich auch mit der Senkung in vier Teilschritten einverstanden.

Die fünfjährige Berichterstattung findet bei einer grossen Mehrheit Zustimmung, wobei einige Teilnehmenden sie nur gutheissen, wenn damit kein Automatismus zu erneuten Senkungen verbunden ist. Allgemein könne der verkürzte Rhythmus zu einem Anpassungsdruck führen. Die ablehnenden Teilnehmenden wünschen die Beibehaltung der heutigen 10-jährigen Berichterstattung, sie befürchten,

dass mit der Verkürzung die kurzfristige Situation an den Finanzmärkten ein zu hohes Gewicht erhalten würde.

Diejenigen Teilnehmenden, die der Senkung des Mindestumwandlungssatzes zustimmen, begrüssen - mit wenigen Ausnahmen - auch den Verzicht auf flankierende Massnahmen. Die ablehnenden Stimmen fordern - so sie sich darüber äussern - einen vollen Ausgleich.

Praktisch unangefochten ist auch der vorgeschlagene Automatismus in Bezug auf die Anpassung des ordentlichen BVG-Rentenalters an dasjenige der AHV. Der Automatismus bei den Altersgutschriften findet ebenfalls breite Zustimmung.

Einige Teilnehmende fragen sich, ob die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes nicht wieder dem Bundesrat zugeführt werden sollte. Einige fordern (zumindest mittelfristig) die Überprüfung eines Verzichts auf einen fixen Mindestumwandlungssatz.

4 Allgemeine Anmerkungen

4.1 Kantone

Redaktioneller Hinweis von SZ. Ziffer 3.1 des Berichts sei in dem Sinne zu ergänzen, als aufgrund von (freiwilligen) Kompensationsmassnahmen mit höheren regelmässigen oder einmaligen Beiträgen zu rechnen sei, welche zu entsprechenden Steuerausfällen führten. Eine Senkung des Umwandlungssatzes führe daher immer zu einer Senkung des Steuerertrages.

OW, GL und AR erwähnen, dass die Kosten für die Versicherten und die öffentliche Hand verkraftbar seien. Die Gefahr einer Erhöhung der Ergänzungsleistungen werde als gering erachtet. Aufgrund der laufenden Erhöhung der Leistungen aus der 2. und 3. Säule dürfte nach AR die Anzahl der EL-Bezüger kaum zunehmen. VD und GE weisen hingegen darauf hin, dass das Renteneinkommen von einer bedeutenden Anzahl Versicherten reduziert und die Konsequenzen den Kantonen überbürdet würden.

GL empfindet es als bemühend, dass bereits zum Ende desjenigen Monats in welchem die 3. Tranche der 1. BVG-Revision in Kraft getreten sei, bereits wieder Vernehmlassungen durchgeführt werden müssten zu Fragen, welche in eben diesem Anpassungsverfahren zur Diskussion standen beziehungsweise einer expliziten Regelung zugeführt wurden.

SO, BS, SH, AI, SG, GR und TG hinterfragen, ob die Festschreibung des Umwandlungssatzes im Gesetz selber erforderlich sei. Sie möchten die Regelung wieder in die Kompetenz des Bundesrates stellen. Sie halten dafür, dass in einem künftigen System der überwachten Selbstregulierung mit verstärkter Aufsicht/Oberaufsicht ein einheitlicher Umwandlungssatz gelten soll.