Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 28 Seiten

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Keine Stellungnahme

Teilnehmende Teilnehmende Teilnehmende

mit Ja zu 6,4% mit Nein zu 6,4%: mit Varianten

ZH, SZ BE, ZG, TI, VD, VS, AG (Systemwechsel)

GE,

Total Kantone 9 2 SVP CSP, Grüne3

3 Städteverband Gemeindeverband2

4 Travail Suisse1

5 Steuerkonferenz1

6 Pro Senectute (*)1

7 Auffangeinrichtung IG autonome Konferenz Ausgleichs-4

Sa’einrichtungen kassen (ohne Meinung)

SAV (unter 6,4%)

8 FER SVV (6,0%)3

sel)

Innovation (Systemwech- 9 VAA, KGL Pittet3

9 Total übrige 18

Total ohne Stellungnahme 27

(*)Arbeitgeberverband, Konferenz Finanzdirektoren und Pro Senectute verlangen, eine Überschussbeteiligung für die Rentner/innen in die Vorlage aufzunehmen, wenn die Erträge höher ausfallen sollten und die erforderlichen finanz- und versicherungstechnischen Rückstellungen gebildet seien. ARPIP verlangt die Indexierung der Renten.

Die befürwortenden Kantone schliessen sich den Aussagen im Bericht an, wonach das verfassungsrechtliche Leistungsziel trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes nicht gefährdet sei.

• AR und Ebenrain merken an, dass sich in den letzten Jahren eine Vermögensanhäufung bei der

älteren Generation ergeben habe, wogegen die jüngere Generation eher in Bedrängnis geraten sei. Da flankierende Massnahmen insbesondere auch junge erwerbstätige Personen (vor allem junge Familien) belasten würden, schienen solche auch für LU nicht angezeigt.

• Es ist nach AR ferner zu vermeiden, dass in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mehr Geld

gebunden wird.

• GL FR, SP, SGB und Ebenrain, die eine Absenkung auf 6,4 Prozent ablehnen, haben sich ‚prophy-

laktisch’ zu den flankierenden Massnahmen geäussert. Sie fordern im Fall der Einführung eines Satzes von 6,4 Prozent einen vollen Ausgleich. Dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Renten der 1. Säule seien nicht existenzsichernd, was die Bedeutung der 2. Säule erhöhe. Die Berechnungen im Bericht würden nicht zutreffen, da sie auf Modellrechnungen beruhten und daher den Verhältnissen, wie sie für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen gelten, nicht gerecht würden. Jede individuelle Lohnentwicklung wirke sich im BVG-Minimum unmittelbar auf die Ersatzquote aus. Ein grosser Teil der Versicherten habe eine tiefere reale Ersatzquote als gemäss Modellrechnung.

• GL zieht eine Erhöhung der Altersgutschriften als einfache und transparente Massnahme vor. FR

plädiert für eine Reduktion des Koordinationsbetrages, allenfalls im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad.

• FDP und SGV weisen darauf hin, dass die „goldene Regel“ (Mindestzinssatz = Nominallohnanpas-

sung) in den letzten zwanzig Jahre übertroffen wurde; die angesparten Kapitalien hätten bessere Erträge erzielt, als notwendig gewesen wäre. Gemäss SGV weise im Moment nichts darauf hin, dass dies nicht auch in Zukunft so wäre.