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Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 6 Seiten

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Technische Landesvermessungsverordnung

3Für die Referenzpunkte des Landesnetzes LV95 und die Permanentstationen des automatischen GNSS-Netzes der Schweiz werden dreidimensionale Koordinaten, orthometrische Höhen und Schwerewerte bestimmt oder durch Interpolation berechnet.

4Die Höhenfixpunkte der Kategorie 1 (HFP1) im Landeshöhennetz LHN95 bilden den Bezugsrahmen der Landesvermessung für die Höhe.

5Für die HFP1 werden im Landesnivellement 1902 (LN02) Gebrauchshöhen berechnet.

6Für die HFP1 im Landeshöhennetz LHN95 werden orthometrische Höhen und geopotenzielle Koten in einem Höhensystem berechnet, welches auch kinematische Veränderungen berücksichtigt.

Art. 3 Fundamentalstationen und Permanentstationen

1Das Bundesamt für Landestopografie betreibt mindestens eine geodätische Fundamentalstation als globale Referenzstation, deren Bezug zu internationalen Bezugssystemen und -rahmen insbesondere mit satellitengeodätischen Methoden kontinuierlich bestimmt wird.

2Es realisiert und überwacht die offiziellen Bezugsrahmen der Landesvermessung durch den Betrieb eines landesweiten Netzes und Auswertezentrums von GNSS-Permanentstationen, welche laufend Messungen zu den gebräuchlichen Satellitennavigationssystemen durchführen.

3Die Messdaten werden über Positionierungsdienste landesweit für Positionierungen in Echtzeit zugänglich gemacht.

Art. 4 Landesschwerenetz

1Das Bundesamt für Landestopografie erstellt, unterhält und verwaltet ein Netz von Schwerestationen.

2Die Hauptstationen des Landesschwerenetzes werden durch absolute Schweremessungen bestimmt, welche an internationale Schwerenetze angeschlossen werden.

3Die Verdichtung des absoluten Schwerenetzes erfolgt durch relative Schweremessungen. Die Verdichtungspunkte müssen als Anschlusspunkte für Detailvermessungen benutzt werden können und entsprechend zugänglich sein.

Art. 5 Geoidmodell der Schweiz

1Das Bundesamt für Landestopografie definiert und erneuert das offizielle Geoidmodell der Schweiz.

2Das Geoidmodell ermöglicht in Kombination mit terrestrischen und satellitengeodätischen Messmethoden landesweit konsistente Höhenbestimmungen beim Übergang zwischen orthometrischen und ellipsoidischen Höhen.