Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 46 Seiten

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erhobene Daten von Labor- und Röntgenuntersuchungen. Zudem werden medizinisch-psychologische Tests, wie ein Intelligenztest, ein Textverständnistest sowie je ein Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen (Vetter-Test) und zur Erfassung von psycho-sozialen Risikofaktoren (Schneider-Test) durchgeführt. Diese medizinisch-psychologischen Tests und Fragebogen dienen lediglich als Indikator dafür, ob gegebenenfalls eine Abklärung bei einer Fachperson (Psychologen und Psychiater) angezeigt ist. Die einzelnen Untersuchungen und Tests werden in Ausführungsverordnungen geregelt.

Die zur körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit und zur Persönlichkeit erhobenen Daten werden dagegen für die Zuteilung der Stellungspflichtigen in spezielle Funktionen (z.B. Fahrerfunktionen), sowie für die Beurteilung des Kaderpotenzials benötigt. Es sind dies Ergebnisdaten aus dem Fitnesstest aus den Resultaten der psychologischen Tests (Tests gemäss Buchstaben c-e) und Fragebogen (Kaderpotential, Fahrzeugführereignung) sowie Angaben über die Interessen des Stellungspflichtigen.

Die Ausführlichkeit des Datenkatalogs erfolgt um den Anliegen des Datenschutzgesetzes gerecht zu werden. Das Gesetzmässigkeitsprinzip verlangt, dass wenigstens die wichtigsten Grundzüge der an der Rekrutierung vorzunehmenden Kontrollen und Untersuchungen in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt werden. Dies wird mit dem Text des heutigen Artikel 13 der Verordnung vom 10. April 2002 über die Rekrutierung erfüllt, weshalb dessen Inhalt neu auf Gesetzesstufe niedergeschrieben werden soll. Der Gesetzgeber muss sich aber bewusst sein, dass er damit gegenüber der heutigen Regelung, die gemäss damaliger Botschaft bewusst offen formuliert wurde, um neuen Entwicklungen folgen zu können, den Handlungsspielraum der Rekrutierung einengt. Die Einführung neuer oder weiterer Untersuchungen an der Rekrutierung wäre nur noch über eine Gesetzesänderung möglich.

Im Gesetzestext wird nicht erwähnt, dass an der Rekrutierung auch Fragen über Dritte beantwortet werden müssen. Hierzu ist festzuhalten, dass die Fragen sich nicht auf eine einzelne Person beziehen (z.B. Vater, Mutter etc.) und damit keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen, sondern lediglich Fragen zu Personengruppen (z.B. Familie, Verwandtschaft) gestellt werden (insb. zur Erkennung allfälliger Erbkrankheiten). Da es sich folglich nicht um Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt, ist eine explizite Erwähnung dieser Fragen nicht notwendig.

Die nachfolgende Tabelle ist eine Übersicht über die aktuell durchgeführten Tests:

Fragebogen Zweck Grundlage Datenherr &

Art. System

Psycho-soziale Diensttauglichkeit 9, 148 MG (SR Logistikbasis Risikofaktoren, (Indikator für 510.10) der Armee Ressourcen & Be- Explorationsge- 12 ff. VREK (SR Koeffizient lastungen (Schnei- spräch) 511.11) im MEDISA der-Test) 13 VREK-VBS

(SR 511.110)

12 VMBDD und

Anhang 2 (SR

511.12)

Medizinisch- Diensttauglichkeit 9, 148 MG Logistikbasis