Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/15: Revision 09 der Militärgesetzgebung · 46 Seiten

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1.1.2.4 Gewerbliche Tätigkeiten

(Art. 148i MG, Art. 73a BZG)

Artikel 41 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 7. Oktober 2005 (BBl 2005 5973) sieht vor, dass Verwaltungseinheiten gewerbliche Tätigkeiten nur erbringen dürfen, soweit ein Gesetz sie hiezu ermächtigt. Es soll dem Verfassungsprinzip Rechnung getragen werden, wonach die Produktion von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen auf dem freien Markt grundsätzlich Sache der Privatwirtschaft ist. Nur auf Grund einer ausdrücklichen spezialgesetzlichen Regelung sollen solche Aktivitäten auch der Verwaltung gestattet sein (Botschaft zur Totalrevision des FHG, Kommentar zu Art. 41, BBl 2005 5).

Gewerbliche Tätigkeiten werden zur Zeit von verschiedenen Verwaltungseinheiten des VBS ausgeübt. So vermietet die Gruppe Verteidigung seit Jahren Fahrzeuge, Geräte und Material sowie im Auftrag der armasuisse Gebäude an Dritte. Die entsprechenden Entschädigungen werden heute noch in Form von Gebühren geltend gemacht, obwohl es sich in den meisten Fällen der Natur nach um privatrechtliche Geschäfte handelt. Auch die Gruppe armasuisse betreibt gewerbliche Tätigkeiten, z.B. in Form der Lizenzierung von Marken des VBS.

Im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision soll deshalb eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die die Weiterführung dieser Aktivitäten im gesetzlich vorgegebenen Rahmen erlaubt.

Die zur Verfügung Stellung von Material, Fahrzeugen, Gebäuden etc., im Rahmen von Leistungsvereinbarungen oder Kooperationsverträgen zwischen dem Bund und andern öffentlichen Gemeinwesen fällt nicht unter den Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmungen. Es handelt sich hier um einen Spezialfall, bei dem die Abgabe von Material, Fahrzeugen etc., nicht privatrechtlich sondern im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Vertrags und in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erfolgt.

1.2 Parlamentarische Vorstösse (Abschreibungen)

Die Behandlung der beiliegenden Erlasse erlaubt es, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

04.3259 Postulat Sicherheitspolitische Kommission Ständerat. Assistenzdienst der

Armee. Anpassung des Genehmigungsverfahrens

05.3019 Motion Freisinnig-demokratische Fraktion. Auslandeinsätze der Armee

zur Friedensförderung. Grösserer Handlungsspielraum für den Bundesrat

2 Besonderer Teil: Erläuterungen zu den Bestimmungen der einzelnen Erlasse

2.1 Militärgesetz (Entwurf A)

Ingress

Formelle Anpassung an die neue Bundesverfassung.

Gliederungstitel vor Artikel 2 und Artikel 2