Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten

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Abs. 2

Der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation lehnt eine Änderung der heutigen Zusammensetzung der EKAS ab.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft und agriss beantragen, dass einer der vier Sitze in der EKAS von einem Vertreter dieser Fachorganisationen besetzt wird. Die FMH ist der Meinung, dass ebenfalls eine Vertretung der Ärzte in der EKAS Einsitz nehmen sollte.

Bst. a und b

Für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD, und VS sowie für den Interkantonalen Verband für Arbeitnehmerschutz ist der Vorschlag der neuen Zusammensetzung in der EKAS nicht überzeugend. Die Versicherer würden ein zu grosses Gewicht erhalten. Sie bedauern es, dass die Anzahl Kantonsvertreter von 3 auf 2 reduziert wird. Es erscheint ihnen nicht angezeigt, die Anzahl Mitglieder der EKAS insgesamt auf 12 zu erhöhen. Sie begrüssen es, dass die Sozialpartner in Zukunft ein Stimmrecht haben.

Dem Kanton BS ist es wichtig, dass die Einsitznahme der Sozialpartner nicht zulasten der Anzahl Mitglieder der Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes erfolgt. Für die Kantone GL, UR und ZG soll die SUVA im Vergleich zu den anderen Versicherern im Verhältnis der Versicherten in der Kommission vertreten sein. Für den Kanton LU ist die Anzahl Kantonsvertreter zwingend beizubehalten oder allenfalls zu erhöhen. Der Kanton ZH beantragt mindestens vier Vertreter der Kantone sowie einen Vertreter des SECO. Die Kantone AR und SG lehnen eine Verstärkung der Stellung der SUVA in der EKAS ab. Für den Kanton SH ist der SUVA höchstens ein Vertreter zuzugestehen. Der Kanton TG beantragt, die Zahl der Vertreter der Durchführungsorgane auf sieben zu erhöhen.

Bst. c und d

Die SUVA, KV Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Syna, electrosuisse, der Schweizerische Verband Dach und Wand, der Schweizerische Verein für Schweisstechnik und der Verband Schweizerischer Arbeitsämter begrüssen den Vorschlag, das Stimmrecht auch auf die Sozialpartner auszuweiten, machen aber verschiedene Vorschläge betreffend die Ausgewogenheit der Zusammensetzung.

Für die Fédération des Entreprises Romandes sollte die Anzahl Sitze der Sozialpartner deutlich erhöht werden, um eine bessere Vertretung zu garantieren.

Der Gewerbeverband des Kantons Luzern, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die Schweizerische Metall-Union, der Auto Gewerbe Verband Schweiz, GastroSuisse, Isolsuisse, der Schweizer Fleisch-Fachverband, suissetec, swissstaffing sowie der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen sprechen sich dagegen aus, dass die Sozialpartner zu ordentlichen Mitgliedern der EKAS werden. Falls man aber doch zum Schluss gelange, dass die Sozialpartner zu ordentlichen Mitgliedern der EKAS werden sollen,

müssten sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite unbedingt je zwei Sitze zugesprochen werden.

Abs. 2bis

Für die Kantone GL, UR und ZG soll das Präsidium der EKAS nicht durch eine Vertretung der Versicherer (inkl. SUVA) besetzt werden. Für den Kanton GE muss das Präsidium nicht unbedingt durch die SUVA besetzt sein.

Die SVP, der SVV und santésuisse sind der Meinung, dass das Präsidium der EKAS von der SUVA zu lösen sei.

Für die Syna, die SUVA und electrosuisse sollte der Vorsitz der EKAS aufgrund der langjährigen, guten Erfahrungen bei der SUVA bleiben. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft und agriss sind der Meinung, dass der Vorsitz von der SUVA oder einer Organisation inne gehalten werden muss, die aus dem Bereich der Prävention kommt, z. B. der Interkantonale Verband für Arbeitnehmerschutz.