Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Juni 2006 wurde mit der Grundsteinlegung der offizielle Baubeginn des Ceneri-Basistunnels gefeiert.
Die kommerzielle Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird für Ende 2016 und für den Ceneri-Basistunnel für Ende 2019 prognostiziert.
1.1.2.2.3 Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz
HGV-Anschluss ermöglicht erhebliche Verbesserungen und Fahrzeitreduktionen im internationalen Personenverkehr
Das Ziel der HGV-Anschlüsse besteht darin, die Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz in Richtung Osten und Westen anzubinden. Insgesamt ergeben sich markante Verbesserungen der Reisezeiten in benachbarte Metropolen von 15 Minuten bis teilweise über einer Stunde. Diese Reisezeitverkürzungen gelten nicht nur für die Schweizer Grosszentren, sondern dank der von der Bundesversammlung beschlossenen Netzvariante des HGV-Anschlusses auch für die Grenzregionen.
Erste Phase HGV-Anschluss: HGV-Anschluss-Gesetz in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (kurz: HGV-Anschluss-Gesetz) und den Bundesbeschluss über den zugehörigen Verpflichtungskredit im Umfang von insgesamt 1'090 Millionen Franken für die erste Phase des HGV-Anschlusses auf den ersten September 2005 in Kraft gesetzt (Preisstand 2003).
Der Gesamtkredit für die erste Phase ist in Objekt- bzw. Verpflichtungskredite aufgeteilt, davon je ein Kredit für die Projektaufsicht und die Reserve. Die Objekte umfassen jeweils ein bis vier Projekte. Der HGV-Anschluss der Schweiz setzt sich somit aus über 25 Einzelmassnahmen zusammen. Die ersten Arbeiten wurden 2006 begonnen, die erste Phase soll bis Mitte des nächsten Jahrzehnts abgeschlossen sein.
Zweite Phase HGV-Anschluss: Fragestellungen im Rahmen der Erarbeitung von ZEB mit behandelt
Ursprünglich war vorgesehen, der ersten Phase HGV noch eine zweite folgen zu lassen. Die Fragestellungen wurden jedoch im Rahmen der Erarbeitung dieser Vorlage mitbearbeitet, so dass eine zweite Phase der HGV-Anschlüsse als selbstständige Vorlage nicht notwendig ist.
Noch weisen nicht alle Projekte der ersten Phase des HGV-Anschlusses den gleichen Detaillierungsgrad auf. Daher und weil teilweise dieselben Räume betroffen sind, wurden die Arbeiten zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mit den Detaillierungsarbeiten zur Umsetzung des HGV-Anschluss-Gesetzes koordiniert. Es wurde davon ausgegangen, dass für die Realisierung der HGV-Projekte der gesprochene Finanzrahmen verbindlich ist.