Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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1.1.2.2.4 Lärmsanierung

Mit Sanierung bis 2015 mindestens zwei Drittel der Betroffenen vor Lärm schützen

Laut Prognose für das Jahr 2015 würden ohne Lärmschutzmassnahmen rund 300'000 Personen mit Eisenbahnlärm über den Immissionsgrenzwerten leben. Die gesetzliche Regelung verlangt, dass bis zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Drittel dieser Betroffenen wirksam zu schützen sind.

Die Belastung soll gemäss Konzept in erster Priorität mit Massnahmen an der Quelle, d.h. mit Sanierungsmassnahmen am bestehenden Rollmaterial reduziert werden. Wo diese netzweit wirkenden Vorkehrungen nicht genügen, werden Lärmschutzbauten (Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg) vorgesehen. Kann ein genügender Schutz mit verhältnismässigen Kosten nicht erreicht werden, werden Massnahmen an Gebäuden (Schallschutzfenster) realisiert.

Gesetz in Kraft, Finanzierung gesichert

Am 24. März 2000 hat das Parlament das Gesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verabschiedet. Gleichzeitig ist der Bundesbeschluss über die Finanzierung dieses Projekts in Kraft getreten. Für die Lärmsanierung der Eisenbahnen stehen damit gegenwärtig insgesamt 1,854 Milliarden Franken (Preisstand 1998) zur Verfügung.

Umsetzungsarbeiten schreiten planmässig voran

Im März 2006 war der Umbau der Reisezugwagen der sanierungspflichtigen Normalspurbahnen zu 90 Prozent abgeschlossen. Die betroffenen Schmalspurbahnen starten nach umfangreichen Vorarbeiten 2006 mit den Sanierungsarbeiten.

Im Februar 2005 wurde die serienmässige Umrüstung der Güterwagen von SBB Cargo begonnen. Gemäss aktueller Flottenpolitik SBB werden insgesamt rund 7'500 Wagen saniert, wovon bis Ende März 2006 1'419 umgebaut waren. Von den privaten Eigentümern liegen Sanierungsprogramme für rund 4'000 Wagen vor. Der Umbaustart erfolgt in diesem Bereich voraussichtlich Ende 2006 / Anfang 2007.

Die Terminplanung für bauliche Lärmschutzmassnahmen an den bestehenden Eisenbahnstrecken richtet sich nach einer netzweiten Analyse der Lärmbetroffenheit. Die Sanierung an den unter diesem Gesichtspunkt prioritär zu behandelnden Huckepack-Korridoren Gotthard und Lötschberg ist weit fortgeschritten. Bis im Mai 2006 lag für 135 Projekte an diesen Strecken eine Plangenehmigung durch das BAV vor; nur in Einzelfällen waren die Auflageprojekte noch nicht zur Genehmigung eingereicht. In 40 Gemeinden sind die Bauarbeiten bereits abgeschlossen. Das heisst, von netzweit rund 260 km Lärmschutzwänden sind 35 km gebaut. Im Sommer 2005 wurden die ersten Plangenehmigungsverfahren in der Romandie und in der Ostschweiz gestartet. Das Einbauprogramm für Schallschutzfenster wurde bisher in 11 Kantonen lanciert.

Die Sanierungsfrist für das Rollmaterial (2009) kann für die Reisezugwagen der Normalspurbahnen und für die Güterwagenflotte der SBB knapp eingehalten werden. Der Abschluss der Umbauten an privaten Güterwagen und an den Reisezugwagen der Schmalspurbahnen wird für das Jahr 2011 erwartet.