Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 19 Seiten

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SGR [38] unterstützt die Neuregelung. FR [17] unterstützt im Prinzip ebenfalls die Stichprobenkontrollen, möchte aber die Durchführung systematischer Erstkontrollen im Bewilligungsverfahren beibehalten. SVDH [34] befürchtet bei Reduktion der Kontrolldichte eine Verschlechterung der Qualität. SGIM [40] sieht bei der Delegation von Kontrollen an Firmen einen möglichen Zielkonflikt und BS [12] schlägt eine Delegation an akkreditierte Stellen vor. TI [14] schlägt vor, den Begriff "odontopratici" durch "odontoiatrici" zu ersetzen und der VKZS [37] bemerkt, dass anstelle "Zahnpraktiker" der Begriff "kantonal approbierter Zahnarzt" zu verwenden ist.

Artikel 138 Absatz 2

TI [14] erachtet den Verzicht auf Meldungen (Reduktion der Kontrollen) als schädlich.

Artikel 141a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ...

Abs. 2

SGNM [49] und KSR [58] erachten die Übergangsfrist von 3 Jahren zum Beizug eines Medizinphysikers als zu kurz und schlagen 5 Jahre vor.

Anhang 1

SGNM [49], KSR [58], Schering [65] und SGRRC [73] schlagen vor, Radiopharmaka mit erhöhtem Risikopotential noch zu differenzieren. BS [12] möchte die Berechnungsgrundlage zur Störfallvorsorge und im Ereignisfall definiert haben.

Anhang 4

Roche [54] und Novartis [59] begrüssen die Einführung von Dosisfaktoren für Jod. TI [14] fragt sich, wer für die Überwachung der Exposition zuständig ist.

Anhang 7

Roche [54] und Novartis [59] begrüssen die Einführung der Dosisfaktoren. TI [14] unterstützt grundsätzlich die Auflistung, wünscht aber eine Darstellung in einfacherer Form. PSI [42] und KSR [58] weisen auf eine Inkompatibilität bei den Kolonnenbezeichnungen hin und hätten gerne zusätzliche Radionuklide erwähnt, wie C-11, O-15, F-18 sowie eine Angabe, welche kleinsten Werte als Null angegeben werden.

4.2 Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung

Allgemeine Bemerkungen

AR [10], BS [12], VD-IRA-Seven [13], GE [16], FR [17], BE [25], SSO [55], ARRAD [64] und Suva [70] unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen, auch Roche [54] und Novartis [59] haben keine Einwände. SGR [38] und KSR [58] unterstützen grundsätzlich die Anpassungen im Wissen, dass sich später eine grössere Revision im Zuge der neuen Berufsbildungserlasse aufdrängen wird.

BS [12] und KSR [58] möchten zusätzlich die Computertomographie, die Dosisreferenzwerte und Aspekte der digitalen Technik in die Ausbildungsinhalte aufnehmen. BE [25] befürchtet bei Hausärzten wegen der Reduktion von Stundenzahlen und der nachzuweisenden attestierten Röntgenuntersuchungen eine Qualitätsverschlechterung bei Röntgenuntersuchungen.

Swiss Dental Hygienists [63] erachten das Timing der Teilrevision als ungünstig, da der Rahmenlehrplan zur dipl. Dentalhygienikerin noch in Ausarbeitung begriffen ist und ersucht um Sicherstellung der Köhärenz zwischen Strahlenschutzausbildungsverordnung und den vom BBT zu genehmigenden Rahmenlehrplänen.