Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

1994 sind das Strahlenschutzgesetz (StSG) sowie die Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Gestützt auf diese beiden Erlasse folgten später verschiedene technische Ausführungsverordnungen. Im Grundsatz hat sich die Strahlenschutzgesetzgebung bisher bewährt und gewährleistet ein hohes Schutzniveau für Bevölkerung und Umwelt. Damit dieser Stand gehalten werden kann, sind verschiedene Anpassungen notwendig.

Die vorgenommenen Änderungen erstrecken sich auf folgende Verordnungen:

• Strahlenschutzverordnung (StSV)

• Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung

• Verordnung über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung)

Die Teilrevision der Strahlenschutzverordnung betrifft sämtliche Aufsichtsbereiche: Natürliche Radioaktivität, Medizin, Industrie und Kernanlagen. Neben Anpassungen an EG-Richtlinien zum Strahlenschutz werden aufgrund des Spardrucks sowie der Aufgabenverzichtsplanung verschiedene Verfahrensabläufe vereinfacht und einzelne Bereiche dereguliert. Entwicklungen der Technik und Wissenschaft ermöglichen veränderte oder vollständig neue Anwendungen, wodurch eine Teilrevision der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung notwendig wird. Dabei werden nur die dringlichsten Anpassungen vorgenommen, eine Totalrevision wird ins Auge gefasst, sobald die massgeblichen Verordnungen des BBG und des MedBG in Kraft sind. Bei der Teilrevision der Dosimetrieverordnung handelt es sich im Wesentlichen um eine Erweiterung des Anhangs 10 um sechzehn neue nuklidspezifische Datenblätter zur Überwachung der Inkorporation.

Wie die EG-Richtlinien basiert auch die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung auf den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP). Diese hat kürzlich einen Entwurf für neue Empfehlungen in die Vernehmlassung geschickt, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die einschlägigen EG-Richtlinien haben werden. Eine weitere Anpassung der schweizerischen Strahlenschutzgesetzgebung hin zu einer vollständigen EU-Kompatibilität wird daher mit Zeithorizont 2010 angestrebt.

2 Zum Anhörungsverfahren

In Anbetracht der untergeordneten Tragweite der revidierten Verordnungsbestimmungen hat man sich zur Durchführung einer Anhörung entschieden. Diese wurde am 11. September 2006 durch das EDI eröffnet und dauerte bis am 30. November 2006.

Neben den Kantonen wurden 11 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und 54 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 65 Adressatinnen, im Rahmen des Anhörungssverfahrens zu den Teilrevisionen von drei Verordnungen im Strahlenschutzrecht begrüsst (vgl. Anh. 2).

Insgesamt gingen 78 Stellungnahmen ein (vgl. Anh.1, Abkürzungen der Vernehmlasser), darunter alle Kantone, 2 Dachverbände der Wirtschaft, 31 weitere Organisationen und interessierte Kreise sowie 19 nicht begrüsste zusätzliche Organisationen, Verbände und Firmen.

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert

nach den allgemeinen Vorbringen zum ganzen Paket, gefolgt von den detaillierten Vorbringen zu den einzelnen Verordnungen. Bestimmungen, zu denen keine besonderen Bemerkungen erfolgten, sind weggelassen. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassenden sind in Anhang 1 aufgeführt.