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Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 23 Seiten
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Anhang 1 (Art. 4)
Begriffsbestimmungen
Zusätzliche Begriffsbestimmungen (alphabetisch einordnen)
Radiopharmazeutika mit erhöhtem Risikopotenzial
Markierbestecke zur Therapie, Positronen-Emissions-Tomographie (PET) Radiopharmazeutika sowie Radiopharmazeutika aus Inhouse-Produktion (mit und ohne Kit-Formulierung).
Radongrenz- und -richtwertmessungen
Langzeitmessungen für die Ermittlung der über ein Jahr oder über die monatliche Arbeitszeit gemittelten Radongaskonzentration (Artikel 110 StSV). Die Messzeit beträgt mindestens einen Monat.
Radonspezialmessungen
Messungen in Gebäuden für Untersuchungen über die Herkunft von Radon und zur Analyse von zeitlichen Schwankungen der Radongaskonzentration.
Synthese eines radiopharmazeutischen Endprodukts
Alle Syntheseschritte zur Bildung eines Radiopharmazeutikums in verabreichungsfertiger Form (radiopharmazeutisches Endprodukt), insbesondere der Einbau des radioaktiven Isotops in ein Molekül (z.B. Bildung einer kovalenten Bindung, Komplexbildung oder das Erreichen der erforderlichen Oxidationsstufe des Radionuklids durch Reduktion/Oxidation).
Zubereitung eines Radiopharmazeutikums
Vorgang, bei welchem durch Befolgung der Markiervorschriften gemäss Zulassung eines Markierbestecks zur Diagnostik das radiopharmazeutische Endprodukt erzeugt wird.