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Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 15 Seiten

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Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

weiterhin eingedenk der Tatsache, dass bis anhin kein verbindliches multilaterales Instrument zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes besteht;

von der Erwägung geleitet, dass die bestehenden internationalen Übereinkünfte, Empfehlungen und Beschlüsse zum Kultur- und Naturerbe durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe wirksam bereichert und ergänzt werden sollten;

angesichts der Notwendigkeit, ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seine Bewahrung zu entwickeln, insbesondere bei den jungen Generationen;

von der Erwägung geleitet, dass die internationale Gemeinschaft zusammen mit den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens im Geiste der Kooperation und gegenseitigen Unterstützung zur Bewahrung dieses Erbes beitragen sollte;

unter Hinweis auf die Programme der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe, insbesondere auf die Proklamation der Meisterwerke des mündlich überlieferten und immateriellen Erbes der Menschheit;

angesichts der unschätzbaren Bedeutung des immateriellen Kulturerbes als Mittel zur Förderung von Annäherung, Austausch und Verständnis zwischen den Menschen –

beschliesst am siebzehnten Oktober 2003 dieses Übereinkommen.

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Ziele des Übereinkommens

Die Ziele dieses Übereinkommens sind:

a) die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes;

b) die Sicherung des Respekts vor dem immateriellen Kulturerbe der betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Individuen;

c) die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene;

d) die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung.

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens

1. sind unter „immateriellem Kulturerbe“ die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume – zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von Gemeinschaften und Gruppen in