Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/40: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 19 Seiten
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2 Allgemeiner Überblick
2.1 Vorbemerkung
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden alle Kantonsregierungen, 16 politische Parteien sowie 49 Organisationen. 61 der offiziell begrüssten und 27 nicht formell begrüsste Vernehmlasser/-innen haben sich geäussert, was eine Gesamtzahl von 88 Teilnehmenden ergibt. Dabei sind die Stellungnahmen der vier nationalen Konsumentenorganisationen einzeln gezählt, obwohl sie eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht haben.
2.2 Überblick über das Vernehmlassungsergebnis
2.2.1 Spezialtatbestand Ambush Marketing
19 Kantone, alle sechs sich äussernden politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden und Städte, die Mehrheit der Dachverbände der Wirtschaft sowie die überwiegende Zahl der übrigen interessierten Kreise sprechen sich gegen eine Spezialbestimmung zum Ambush Marketing aus. Zwar wird zum Teil anerkannt, dass das unternehmerische und finanzielle Risiko der Veranstalter und Sponsoren geschützt werden müsse. Dabei herrscht aber die Auffassung vor, dass dazu das geltende Recht, gerade das UWG mit seiner Generalklausel, genüge.
Die Gegner einer Trittbrettfahrer-Spezialbestimmung begründen Ihre Ablehnung im Wesentlichen mit staats-, rechts- und wirtschaftspolitischen Gründen:
• Es sei problematisch, wenn der Schutz von Partikularinteressen Auslöser eines Gesetzegebungsverfahrens sei.
• Es sei nicht angemessen, die Gewinne zu Gunsten der UEFA zu privatisieren und die Verluste und Sicherheitskosten auf den Staat zu überwälzen.
• Die bestehenden Rechtsgrundlagen des Immaterialgüterrechts und des UWG würden genügend Schutz gegen Ambush Marketing bieten.
• Die Rechtssicherheit würde nicht erhöht, da die Spezialbestimmung mit auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen operiere.
• Die Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Werbe-, Meinungsäusserungs- und/oder Medienfreiheit würde in unverhältnismässiger Weise beschränkt.
• Die Monopolstellung ohnehin schon mächtiger Sportverbände (UEFA, FIFA, IOC) würde weiter zementiert.
• Die Bezugnahme auf Grossanlässe kurble die Wirtschaft an. Auch Trittbrettfahrer würden für solche Anlässe Werbung machen und somit einen Beitrag an den Erfolg einer Veranstaltung leisten.
• Leidtragende einer Einschränkung wären kleine und mittlere Unternehmen, die sich ein Sponsoring nicht leisten könnten und deshalb auf eine Bezugnahme angewiesen seien.
Die Befürworter, die sich aus sechs Kantonen (GE, FR, NE, NW, TI, VD), der Schweiz. Bankiervereinigung, dem Sponsoring nahe stehenden Kreisen, Sportverbänden sowie Eventorganisatoren zusammensetzen, verteidigen eine Spezialregelung mit folgenden Argumenten:
• Der derzeitige Schutz vor Ambush Marketing sei ungenügend.
• Trittbrettfahrer-Marketing werde damit zu einer verlockenden Alternative zum Sponsoring mit der Wirkung, dass Grossevents immer schwieriger zu finanzieren seien.
• Das Sponsoring sei als Finanzierungsquelle namentlich in Bereichen bedeutsam, wo die öffentliche Hand keine oder nur beschränkte Subventionen spreche. Dies sei vor allem im Verbands- und Vereinswesen der Fall, das sich schwergewichtig dem Jugend- und Breitensport widme.
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