Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf Bund und Kantone
Es sind keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die öffentliche Hand zu erwarten.
Der Vollzug dürfte für die Kantone keinen finanziellen Mehrbedarf mit sich bringen (das Aufsichtssystem und die Infrastrukturen sind die gleichen wie für die Anwendung des Arbeitsrechts) und mit keinem zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden sein, weil der soziale Druck sowohl von Seiten der Arbeitnehmerschaft als auch der Kundschaft namentlich in Restaurants und Bars sich merklich auf die die Einhaltung des Rauchverbots an den Arbeitsplätzen auswirken dürfte.
4.2 Vollzug und Kompatibilität mit den kantonalen Gesetzen
Der Vollzug des Gesetzes beziehungsweise der Revision von Art. 6 ArG obliegt den Kantonen. Es gibt keine besonderen Probleme in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, weil in der Regel die Kantone, die bereits ein Rauchverbot haben (z.B. der Kanton Tessin) oder demnächst eines erlassen (z.B. der Kanton Genf), diese Bestimmungen mit einer Revision ihrer eigenen Gesetze über die öffentlichen Einrichtungen umsetzen. Der Geltungsbereich ist somit nicht derjenige des Arbeitsrechts.
4.3 Wirtschaftliche Auswirkungen
Zu den Folgen des Rauchverbots wurden mehr als 100 Studien publiziert, welche die Situation in den USA, insbesondere in New York, Kanada, Australien, Neuseeland, Irland und Norwegen untersuchen. Für die Gastronomiebranche scheint sich aus den bekannten Studien und Erfahrungen mit dem Rauchverbot am Arbeitsplatz eher ein positiver Trend abzuzeichnen, da die wirtschaftlichen Folgen für Restaurants und Bars in keinem der untersuchten Länder als bedeutend bezeichnet werden können und sogar leicht positiv sind22.
Ein Rauchverbot am Arbeitplatz hat positive Auswirkungen auf die Betriebskosten: Die Kosten für Reinigung, Schäden, Versicherungen etc. sinken, desgleichen die Kosten infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Angestellten.23
Mit der Einführung der neuen Regelung sind für die Arbeitgeber auch keine Investitionskosten verbunden. Da Arbeitsplätze grundsätzlich rauchfrei sind, müssen keine teureren, schwierig zu konzipierende und kaum wirksamen Lüftungssysteme installiert werden.
22 Vgl. Kapitel 2.6.
23 Vgl. Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10. März 2006, BBl 2006 3701.