Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 15 Seiten

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gesetzliche Bestimmungen gebe, die den Arbeitgeber verpflichten, die Nichtrauchenden am Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen zu schützen.7

Wie auch der Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10. März 2006 festhält, besteht das Problem der geltenden Regelung weniger auf der materiellen Ebene, sondern vielmehr in der Durchsetzbarkeit und der Anwendung vor Ort. Auch wenn vielerorts im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Schutzmassnahmen zugunsten der nichtrauchenden Angestellten getroffen werden können, ist der Schutz vor dem Passivrauchen mit der geltenden gesetzlichen Regelung nicht an allen Arbeitsplätzen durchsetzbar. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Arbeitnehmende dem Rauch Dritter ausgesetzt sind, wie beispielsweise das Servierpersonal in vielen Restaurants.8

2.2 Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen des Passivrauchens

Die gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens sind wissenschaftlich belegt. Es gibt keine Schwelle der Exposition, unterhalb welcher Tabakrauch unbedenklich wäre. Passivrauchen kann bei exponierten Nichtrauchern und Nichtraucherinnen Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma, Lungenentzündungen und andere Infektionen der Atemwege sowie plötzlichen Kindstod verursachen.9 Für die Schweiz existieren keine spezifischen Studien zur Mortalität von Personen, die Passivrauch ausgesetzt waren. Die passivrauchbedingte Morbidität (Erkrankung infolge des Passivrauchens) ist hingegen in der Schweiz verschiedentlich untersucht worden. Gemäss einer Schätzung des Bundesrates sterben in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Personen infolge des Passivrauchens. Das sind mehr Opfer, als durch Gewaltakte, Aids oder illegale Drogen verursacht werden.

Auch der Bericht des Bundesrates vom 10. März 2006, der sich auf die heute gültigen Erkenntnisse abstützt, bezeichnet die Exposition der Bevölkerung gegenüber dem Passivrauchen als ein bedeutendes Gesundheitsrisiko, dessen effiziente Prävention nötig ist.

Die wirtschaftlichen Folgen des Passivrauchens sind beachtlich. Spezifisch für die Schweiz liegen auch hierzu keine wissenschaftlichen Studien vor. Ausländische Studien beziffern die wirtschaftlichen Folgen infolge von Gesundheitskosten und Einkommensverlusten bei Nichtrauchern und Nichtraucherinnen jedoch auf 10 Prozent der Kosten des aktiven Rauchens. Umgerechnet auf die Schweiz wären dies rund 500 Millionen Franken pro Jahr.

7 Passivrauchen in der Schweizer Bevölkerung 2004 (Zusammenfassung), BAG, September 2005.

8 Vgl. auch Wegleitung des Seco zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz.

9 Vgl. für das Folgende den Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10. März 2006, BBl 2006, 3699ff., und Anhang S. 3722f.