Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 15 Seiten
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Spitäler usw.), muss das Nichtrauchen als neue Norm gelten“12. Das Programm präzisiert allerdings nicht, wie diese Ziele erreicht und konkretisiert werden sollen.
In den Kantonen AG, BE, BL, BS, FR, JU, SH, TI, VD, VS und ZH bestehen Vorschriften, welche vor dem Passivrauchen schützen sollen. Es handelt sich dabei vor allem um Regelungen im Gastgewerbe und für die Verwaltung. Die meisten von ihnen sollen – wie die bestehende Regelung auf Bundesebene – nach den betrieblichen Möglichkeiten umgesetzt werden und garantieren deshalb keine grundsätzlich rauchfreien Arbeitsplätze. Die geltenden kantonalen Regelungen werden vielerorts als unbefriedigend empfunden. In fast allen Kantonen sind Vorstösse hängig oder bereits konkrete Bestrebungen im Gang, um den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern zu verbessern.
Eine Vorreiterrolle hat der Kanton Tessin übernommen. Das Tessiner Volk stimmte am 12. März 2006 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 79,1% einer Gesetzesrevision zu, wonach in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden inklusive Restaurants und Bars ein Rauchverbot gilt. Erlaubt bleibt das Rauchen in Restaurants und Bars nur in abgetrennten und separat belüfteten Fumoirs und an Tischen im Freien. Die neue gesetzliche Regelung ist am 12. April 2006 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft getreten.
Während die Parlamente von vier Kantonen (BE, SG, ZG, ZH) Motionen betreffend ein Rauchverbot in Gastronomiebetrieben abgelehnt haben, nahm der Kanton Wallis kürzlich eine Motion zum Thema Passivrauchen an, die auch die Restaurants einschliesst. Im Kanton Waadt wurde am 2. Mai 2006 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die von mehr als der Hälfte der Ratsmitglieder aus allen Parteien unterzeichnet worden war. Die Initiative betrifft alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen einschliesslich Restaurants (Fumoirs wären zulässig).
Im Kanton Genf wiederum legte eine Grossrätin im April 2005 eine Vorlage ausschliesslich zum Passivrauchen in den Restaurants vor. Am 6. Juli 2005 wurde eine von mehr als 20 000 Personen unterzeichnete Volksinitiative eingereicht, die ein Rauchverbot für interne oder geschlossene öffentlich zugängliche Räume verlangt (einschliesslich Restaurants, die Einrichtung von Fumoirs wäre nicht zulässig). Die Regierung hat einen Gegenentwurf ausgearbeitet.
Das neuste Beispiel stammt aus dem Kanton Zürich, wo am 26. Juni 2006 eine Volksinitiative mit 26 000 Unterschriften eingereicht wurde, die analog zur neuen Regelung im Kanton Tessin grundsätzlich rauchfreie Restaurants verlangt.
In Bereichen des öffentlichen Lebens, wo Massnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen umsetzbar sind (Spitäler, Universitäten, Schulen etc.), nahm die Zahl der Rauchverbote in den letzten Jahren zu. Laufend kommen neue Beispiele hinzu.13 Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 in der ganzen Schweiz rauchfrei. Auch private Unternehmen sind in jüngster Zeit bezüglich des Nichtraucherschutzes aktiv geworden. Der Pharmakonzern Novartis hat zum Beispiel seit dem 1. Januar 2006 das Rauchen auf dem ganzen Firmengelände verboten, die Migros und Manor führen seit Ende Mai 2006 nur noch rauchfreie Restaurants.
12 NPTP 2001–2007. S. 29.
13 So wird z.B. nach den Universitäten Genf, Basel, Zürich, Lausanne und der ETH Lausanne auch die ETH Zürich Ende 2006 ein generelles Rauchverbot einführen.