Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/71: Änderung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) · 14 Seiten

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Änderungsvorschläge ARV 1 (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen Beilage 1

Schweiz festgestellten Widerhandlungen richtet sich nach den Artikeln 19 - 22 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates.

Erläuterungen:

Die Zulässigkeit der bisher rechtlich nicht ganz zweifelsfreien, in der Praxis aber dennoch oftmals geübten Strafverfolgung von im Ausland begangenen, aber in der Schweiz festgestellten Widerhandlungen soll nun - in Übereinstimmung mit dem neuen EG-Recht - in der ARV 1 ausdrücklich statuiert werden, und zwar mittels Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen der EG-Verordnung. Da es sich beim Adressaten des neuen Absatzes 3 primär um die kantonalen Vollzugsbehörden handelt, beeinträchtigt der Verweis auf die EG-Verordnung die Lesbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit der ARV 1 kaum, sondern erspart im Gegenteil das unnötige Aufführen rechtstechnischer Details.