Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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besteht, Opfer solcher Delikte zu werden, zeigt ein Vorfall an der Schweizer Grenze im Jahre 2002, als zwei ausländische Staatsangehörige über den Autobahngrenzübergang Weil am Rein bei Basel in die Schweiz einreisen wollten, und die Grenzwacht dabei verschiedene technische Geräte fanden, darunter einen Computer, der einen Kartenausschnitt mit dem solothurnischen Atomkraftwerk Gösgen im Zentrum zeigte. Eine verbesserte internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Delikte, beim Lokalisieren und Wiederbeschaffen von gestohlenem oder geschmuggeltem Kernmaterial, zur Milderung der radiologischen Folgen von Sabotageakten bilden den Schwerpunkt der jüngsten Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial von 1979. Bekräftigt wurde die Stossrichtung dieser Änderung am G8- Gipfel in St. Peterburg im Juli 2006, an welchem die G8 die Unterstützung der Globalen Initiative Russlands und der USA zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus angekündigt hatten. Die Zielsetzungen des Übereinkommens wurden ebenfalls in die am 8. September 2006 verabschiedeten Globalen Strategie der UNO zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen. Am 18. Oktober 2006 hat auch die IPU in einer Resolution die Staaten aufgerufen, Massnahmen zu ergreifen, damit keine Nuklearwaffen in die Hände von Terroristen gelangen.57 Die UNO-Generalversammlung hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Änderung des Übereinkommens als eine Angelegenheit von Priorität zu ratifizieren.58 Bis am 6. März 2007 hatten sieben Staaten die Änderung des Übereinkommens ratifiziert.59
3.1.2 Verlauf der Verhandlungen zur Änderung des Übereinkommens
Der oben erwähnte Mangel des Übereinkommens, der Ausschluss des Schutzes von Kernanlagen, wurde immer wieder kritisiert. Ausserhalb des Übereinkommens wurde versucht, die Sicherung im nuklearen Bereich umfassender anzugehen. 1998 stimmte eine Expertenkonferenz der IAEO Mitgliedstaaten einer Revision der „Richtlinie zum Physischen Schutz von Kernmaterialien“60 zu. Die Revision betraf insbesondere die Aufnahme eines Kapitels mit Empfehlungen bezüglich Sicherung von Kernanlagen sowie die Erweiterung des Titels auf „Richtlinie zum Physischen Schutz von Kernmaterialien und Kernanlagen“.
Gestützt auf eine Anregung des Gouverneursrates der IAEO berief deren Generaldirektor im November 1999 eine informelle Expertengruppe ein um abzuklären, ob das Übereinkommen zum physischen Schutz von Kernmaterialien revidiert werden soll. Im März 2001 empfahl die Expertengruppe das Übereinkommen mittels eines Zusatztextes zu stärken, wobei der Geltungsbereich
57 Resolution vom 18. Okt. 2006 (IPU Dok. Nr. 26): Coopération entre les parlements et l’Organisation des Nations Unies pour promouvoir la paix dans le monde, en particulier du point de vue de la lutte contre le terrorisme et d’une plus grande sécurité énergétique à l’échelle mondiale. 58 Vgl. Resolution der UNO-Generalversammlung (A/RES/61/40) vom 4. Dez. 2006. 59 Bulgarien, Kroatien, Libyen, Österreich, Rumänien, Seychellen, Turkmenistan.
60 INFCIRC/225/Rev.4.