Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
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Das im Jahre 2005 revidierte SUA-Übereinkommen, zu dessen Beitritt der Schweiz sich der vorliegende erläuternde Bericht ausspricht, widerspiegelt die rechtlichen Anpassungen, welche sich aufgrund der gesteigerten terroristischen Bedrohung zur See als notwendig erwiesen haben. Diese Revision reiht sich in die verschiedenen internationalen Bemühungen ein, die Sicherheit der Seeschifffahrt gegenüber terroristischen Angriffen besser zu schützen, gleichzeitig aber auch deren Missbrauch zum Transport von Massenvernichtungswaffen zu erschweren. Das Änderungsprotokoll stellt die internationale Zusammenarbeit auf eine vertragliche Basis und stärkt langfristig den internationalen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Bis zum Ende der Unterzeichnungsperiode am 13. Februar 2007 hatten achtzehn Staaten das Änderungsprotokoll unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet.74 Die UNO-Generalversammlung hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, das Änderungsprotokoll als eine Angelegenheit von Priorität zu ratifizieren.75
4.1.2 Verlauf der Verhandlungen zur Änderung des SUA- Übereinkommens
Im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA wurde kritisiert, dass das SUA-Übereinkommen Lücken bei den terroristischen Tatbeständen aufweist. In der Folge wurden Verhandlungen über die Revision des SUA-Übereinkommens aufgenommen, welche fast zwei Jahre in Anspruch nahmen. Die Verhandlungen erfolgten im Wesentlichen im Rechtsausschuss der IMO. Insbesondere die Delegationen verschiedener grosser Schwellen- und Entwicklungsländer befürchteten zunächst, dass durch die Modifikation des SUA-Übereinkommens deren staatliche Souveränität eingeschränkt werden könnte. Sie stemmten sich gegen die Eingriffsmöglichkeiten von Drittstaaten und namentlich auch gegen ein grundsätzliches Verbot des Schiffstransports von ABC-Waffen. Dank dem grossen Führungs- und Verhandlungsgeschick des damaligen zypriotischen Präsidenten des IMO-Rechtsausschusses gelang es dennoch, die Verhandlungen zeitgerecht zu beenden. Am 14. Oktober 2005 konnte an einer diplomatischen Konferenz in London, an der auch die Schweiz vertreten war, das Protokoll zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt76 angenommen werden. Gleichzeitig konnte an der Konferenz ein zweites Protokoll verabschiedet werden, welches das Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, modifiziert.77
74 Australien, Bulgarien, Dänemark, Estland Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, USA und Vereinigtes Königreich. 75 Vgl. Resolution der UNO-Generalversammlung (A/RES/61/40) vom 4. Dez. 2006. 76 LEG/CONF.15/21.
77 Vgl. zum Änderungsprotokoll II unten Ziff. 5.