Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht
– die Beförderung von Personen auf dem Seeweg, welche ein Handlung
begangen haben, die entweder vom SUA-Übereinkommen 2005 oder von einem anderen völkerrechtlichen Instrument gemäss der Anlage zum SUA-Übereinkommen 2005 eine Straftat darstellt.79
Jeder Vertragsstaat hat juristische Personen, die ihren Sitz in seinem Hoheitsgebiet haben oder nach seinem Recht gegründet wurden, strafrechtlich, zivilrechtlich oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn eine für die Leitung oder Kontrolle dieser juristischen Person zuständige Person in dieser Eigenschaft eine im SUA-Übereinkommen 2005 genannte Straftat begangen hat.
Die Anhaltung und die Durchsuchung von Schiffen in internationalen Gewässern sowie die Befragung einer sich an Bord befindlichen Person durch einen Vertragsstaat ist möglich, sofern das Schiff oder die Person im Verdacht stehen, in eine terroristische Straftat verwickelt zu sein, und der Flaggenstaat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt. Die Vertragsstaaten werden ermutigt, genormte Vorgehensweisen für gemeinsame Einsätze zu schaffen und Vereinbarungen zur erleichterten Durchführung der Strafverfolgungseinsätze zu erarbeiten.
4.1.5 Würdigung
Das Änderungsprotokoll von 2005 novelliert das SUA-Übereinkommen und verfeinert die Strategie gegen terroristische Angriffen zur See. Die Schweiz hat ein Interesse daran, durch den Beitritt zum Protokoll das internationale Regel- und Netzwerk zur Bekämpfung terroristischer Anschläge gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt zu stärken und zu vergrössern. Die Schweiz demonstriert dadurch auch als Binnenland mit einer kleinen Hochseeflotte ihre Solidarität mit jenen Staaten, welche durch den Terrorismus zur See konfrontiert sind. Letztlich bestätigt sie durch den Beitritt gegenüber der Staatengemeinschaft auch ihre Bereitschaft, solche Delikte verhindern und strafrechtlich verfolgen zu wollen und diesbezüglich mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten.
4.2 Erläuterung zu einzelnen Artikel des geänderten SUA- Übereinkommens vom 14. Oktober 200580
4.2.1 Artikel 1 (Definition)
Die durch Artikel 2 des Änderungsprotokolls 2005 in Artikel 1 des SUA-Übereinkommens 2005 neu eingeführten Definitionen ermöglichen eine eindeutige
79 Alle im SUA-Übereinkommen 2005 diesbezüglich aufgelisteten völkerrechtlichen Übereinkommen sind von der Schweiz ratifiziert worden. 80 Die nachfolgenden Artikel in den Überschriften beziehen sich auf die Nummerierung im SUA- Übereinkommen 2005 und nicht auf die Artikel des Änderungsprotokolls von 2005. Sofern im Text auf diese verwiesen wird, werden sie als Artikel des „Änderungsprotokolls“ bezeichnet.