Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
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Art. 12 Unterstützung innovativer Vorhaben
Die seit 2002 praktizierte Unterstützung innovativer und zukunftsträchtiger Projekte - worunter im Wesentlichen die so genannten Modellvorhaben zu verstehen sind - hat bereits zu bemerkenswerten Erfolgen geführt. Aus der Durchführung dieser Vorhaben, die begleitet und regelmässig evaluiert werden, konnten bereits zahlreiche Erfahrungen und neue Erkenntnisse gewonnen werden. Innovative Vorhaben erfüllen damit gewissermassen die Funktion eines Ideenlabors und erlauben es, wichtige Erkenntnisse für die künftige Raumentwicklung zu gewinnen. In den ersten Jahren standen Modellvorhaben für urbane Räume im Vordergrund, aus denen in manchen Fällen Agglomerationsprogramme entstanden sind. Durch eine vom Bund geförderte Weiterentwicklung hat sich der räumliche und thematische Wirkungsbereich der Modellvorhaben jedoch schrittweise erweitert. Zwei Ausschreibungen, 2006 und Ende 2007 richteten sich ausdrücklich an Modellvorhaben in einem der drei folgenden Bereiche: «Agglomerationspolitik», «Nachhaltige Siedlungsentwicklung» oder «Synergien im ländlichen Raum». Der letzt genannte Bereich wird dabei gemeinsam von den Bundesämtern für Raumentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt sowie vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) begleitet. Mit dieser engen Zusammenarbeit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um ein gerade in den ländlichen Räumen wichtiges Ziel erreichen zu können, nämlich die verschiedenen Sektoralpolitiken (Raumplanung, Landwirtschaft, Regional- und Tourismuspolitik, Wald und Landschaft, Energie und weitere Bereiche) möglichst optimal aufeinander abzustimmen. Zugleich soll damit aber auch ein Beitrag geleistet werden, um die Ressourcen auf Bundesebene effizient zu nutzen. In der heutigen Zeit werden die räumlichen Fragestellungen immer komplexer und bedürfen neuer Lösungsansätze. Die Unterstützung von Projekten, mit denen neue Wege beschritten und innovative Lösungen und Methoden erprobt werden, ist daher mehr als gerechtfertigt. Die Modellvorhaben leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um neue Lösungen für aktuelle raumplanerische Probleme zu finden. Ausserdem entsprechen sie der Absicht des Bundes, künftig mehr auf Anreizmassnahmen als auf Subventionen zu setzen. Es sollen daher vor allem jene Projekte unterstützt werden, die sich in einem Ausschreibungsverfahren als die besten erwiesen haben. Die Erfahrungen, die während der vergangenen Jahre gemacht werden konnten, waren durchwegs positiv. Es erscheint daher sachgerecht, ja nötig diese Form der Unterstützung im Gesetz zu verankern.
Die Formulierung von Absatz 1 ist bewusst weit gefasst. Der Begriff «innovative Vorhaben» soll offener und flexibler sein als der Begriff «Modellvorhaben», der nur eine mögliche Form innovativer Vorhaben umschreibt. Grundsätzlich kann jedes Vorhaben unterstützt werden, das einen neuen und innovativen, allenfalls auch punktuellen und beschränkten Lösungsansatz für ein räumliches Problem bietet. Eine formelle Verknüpfung des Vorhabens mit einem der im Gesetz vorgesehenen raumplanerischen Instrumente soll nicht Voraussetzung für die Unterstützung sein. Vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung werden selbstverständlich auch Vorhaben erfasst, die sich mit dem ländlichen Raum befassen. Der Artikel über die Unterstützung innovativer Vorhaben findet sich denn auch bewusst unter den allgemeinen Bestimmungen. Die hier angesprochene Thematik einem spezifischen Planungsinstrument zuzuordnen, wäre nicht sachgerecht. In Bezug auf die Wahl der Projekte sowie bezüg-