Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
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lich Massnahmen und Methoden soll grösstmögliche Freiheit bestehen. Aus Gründen der Effizienz und zur Vermeidung einer zu breiten Streuung muss der Bund sich jedoch vorbehalten, jene Bereiche zu definieren, in denen er seine Unterstützung konzentrieren möchte. Diese Bereiche können sich jedoch von einer Ausschreibung zur anderen auch weiterentwickeln. Im Augenblick sind mehrere innovative Vorhaben im Gang, die sich schwerpunktmässig der Thematik der interkommunalen Planung mit Nutzen- / Lastenausgleichssystemen widmen. Schwergewichtig geht es dabei um eine optimale Aufteilung der verschiedenen Funktionen auf regionaler Ebene (z.B. Zonen für Freizeit, Wohnen und Erholung), die dergestalt mit Kompensationsmechanismen verbunden werden sollen, dass für alle beteiligten Gemeinden eine win-win-Situation entsteht. Es versteht sich von selbst, dass der Bund seine Unterstützung von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig machen kann. Der Bundesrat soll zu diesem Zweck ermächtigt werden, die Einzelheiten zu regeln (Abs. 2). Wie es der Randtitel besagt, sollen aber auf jeden Fall nur innovative Projekte unterstützt werden. Gemäss den für Finanzhilfen des Bundes geltenden Regeln16 betragen diese höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Projektträgerschaft. Erhielte ein innovatives Vorhaben zusätzlich eine Unterstützung gemäss Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik17, würde der Fall in Abstimmung mit dem SECO geregelt, um eine "Mehrfachfinanzierung" zu verhindern.
Art. 13 Verpflichtungskredit
Es wird Sache des Parlaments sein, den für die Unterstützung innovativer Vorhaben vorgesehenen Betrag festzulegen. Mit dem Instrument des mehrjährigen Verpflichtungskredits soll die Finanzierungssicherheit über die ganze, sich in der Regel über mehrere Jahre erstreckende Laufdauer solcher Projekte gewährleistet werden. Um dieser Form der Unterstützung ein Minimum an Glaubwürdigkeit und Effizienz zu verleihen, sollten hierfür auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Für die Unterstützung innovativer Vorhaben kann derzeit jährlich maximal eine Million Franken eingesetzt werden. Mit diesem Betrag konnte zwar durchaus etwas erreicht werden, die Unterstützung war aber eher symbolischer Natur. Gleichwohl wurde sie von den Projektträgern geschätzt. Mit solch beschränkten Mitteln kann die gewünschte räumliche Entwicklung aber kaum nachhaltig erreicht werden. Innovative Projekte sind für eine auf Dauer nachhaltige räumliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Um im Raum Wirkung erzielen zu können, bedarf es eines Mehrfachen des heute für die Unterstützung innovativer Vorhaben verfügbaren Betrags.
1.2.2 2. Kapitel: Instrumente des Bundes
Vorbemerkungen
Zu den Planungsinstrumenten des Bundes, den Konzepten und Sachplänen, findet sich im RPG lediglich ein Artikel (Art. 13 RPG). Die übrigen Regelungen dazu finden
16 Vgl. Art. 17d des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2).
17 SR 901.1