Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 96 Seiten
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3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Bereits heute sind die Kantone für die Strafverfolgung betreffend den Gebrauch von unzutreffenden Herkunftsangaben zuständig. Die Vorlage bringt für sie keine zusätzliche Belastung. Gestützt auf die präziseren Bestimmungen wird ihnen die die Strafverfolgung vielmehr erleichtert.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
3.3.1 Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns
Das Hauptziel des Bundesrats umfasst zwei Elemente: Einerseits sollen die Regelungen rund um die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz präzisiert werden, was zu mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit führen soll. Andererseits soll der Schutz der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland angemessen durchgesetzt werden.
Aus ökonomischer Sicht ist das Ziel des Schutzes der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes, die Suchkosten der Konsumenten für hochwertige Produkte möglichst gering zu halten, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und gleichzeitig einen möglichst freien Wettbewerb zu gewährleisten. Ökonomisch gesehen sind die Bezeichnung „Schweiz“ sowie das Schweizerkreuz ein immaterielles öffentliches Gut. Die Verwendung von „Schweiz“ für das Produkt einer Firma schliesst grundsätzlich die Verwendung derselben Bezeichnung durch eine andere Firma für ein anderes Produkt nicht aus. Gleichzeitig verringert sich der Nutzen aus der Bezeichnung „Schweiz“ für eine Schweizer Firma nicht dadurch, dass eine andere Schweizer Firma dieselbe Bezeichnung verwendet. Allerdings kann eine missbräuchliche Verwendung eines Dritten den Gesamtnutzen beider Firmen verringern. Konsumenten sind nicht in der Lage, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ohne einen verlässlichen Hinweis des Produzenten und Anbieters einzustufen und von anderen zu unterscheiden. Die Herkunftsbezeichnung hilft den Konsumenten bei der Unterscheidung zwischen erstklassigen Produkten und Produkten geringerer Qualität. Nur die Anbieter besitzen die volle Information über die tatsächlichen Eigenschaften ihrer Güter und Dienstleistungen. Aus dieser Sicht besteht eine Informationsasymmetrie zwischen Produzenten und Konsumenten. Entsprechende Hinweise über die Produkteigenschaften durch die Anbieter können diese Asymmetrie überwinden. Das Vertrauen in diese Informationen ist der Grund, weshalb die Konsumenten gegebenenfalls bereit sind, einen Preisaufschlag für Produkte mit einer entsprechenden Herkunft, die mit einer hohen Qualität verbunden ist, zu bezahlen.
Einerseits müssen Konsumenten ohne verlässliche Aussagen über Produkteigenschaften und deren Herkunft Zeit, Energie und Geld investieren, um entsprechende Qualitätsgüter zu identifizieren (Suchkosten). Andererseits entwickeln Produzenten und Anbieter mit der Zeit einen Ruf für Qualität und Sicherheit ihrer Güter, der im Zusammenhang mit der Herkunft steht. Dieser gute Ruf kann durch Trittbrettfahrer ruiniert werden. In diesem Falle wären die Verbraucher nicht mehr bereit, gleich viel für angebliche Qualitätswaren zu bezahlen. Gleichzeitig müssten die Produzenten entsprechende Einbussen sowohl durch einen geringeren Umsatz als auch durch einen höheren Preiswettbewerb hinnehmen. Um dies zu verhindern ist der Staat