Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 96 Seiten

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die Erläuterungen geben dem Anwender zudem konkret Auskunft darüber, welche Produktionsschritte bei der Bestimmung der Herkunft berücksichtigt werden dürfen, was unter der aktuellen Regelung gerade für den wirtschaftlich bedeutenden Sektor der Industrieprodukte häufig unklar oder umstritten ist. Gleichzeitig lässt die generell-abstrakte Regelung weiterhin angemessenen Raum für das Verständnis der massgebenden Verkehrskreise und dem gerade in Herkunftsfragen unerlässlichen richterlichen Ermessensspielraum im Einzelfall. Es ist zu erwarten, dass diese Regelungen, die die Rechtssicherheit und Transparenz rund um die Bezeichnung Schweiz und das Schweizerkreuz erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb fördern.

Dasselbe gilt auch für die Möglichkeit, mittels branchenspezifischer bundesrätlicher Verordnung eine massgeschneiderte, industrie- und branchennahe Lösung für die Konkretisierung einer schweizerischen Herkunftsbezeichnung zu finden: Rechtssicherheit und Transparenz werden erhöht.

Als wettbewerbsförderlich und Effizienz steigernd ist auch die Möglichkeit zu beurteilen, Herkunftsbezeichnungen für nicht landwirtschaftliche Produkte in ein Herkunftsangabenregister eintragen zu lassen. Dieser von der Schweiz quasi offiziell verbriefte Schutz vermag insbesondere auch die Durchsetzung im Ausland zu erleichtern. Administrative Kosten entstehen für den Bund dabei nicht, da das Register vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum verwaltet wird. Gleichzeitig gilt es, sowohl das Registrierungsverfahren als auch die Höhe der vom Institut dafür zu erhebenden Gebühren so auszugestalten, dass den Gesuchstellern daraus keine unangemessene Belastung erwächst. Positiv ist auch die Massnahme zu beurteilen, Herkunftsbezeichnungen unter besonderen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarke eintragen zu lassen und dadurch einen Schutztitel zu erlangen, der ebenfalls insbesondere die Durchsetzung im Ausland zu erleichtern vermag. Alleine in 2005 hat sich das Kapital Schweizer Unternehmen im Ausland um 24% auf 560,1 Mrd. Franken insgesamt erhöht144. Dies verdeutlicht die grosse Bedeutung des Auslandmarktes für Schweizer Unternehmen. Gerade dort spielt die Herkunftsangabe bei Schweizer Produkten und Dienstleistungen eine entscheidende Rolle für deren Wettbewerbsfähigkeit bei der Abgrenzung gegenüber nicht Schweizer Produkten und Dienstleistungen.

Die verstärkte Durchsetzung des Schutzes der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes im Ausland verbessert die Absatzmöglichkeiten von Schweizer Produkten und Dienstleistungen im Ausland. Aufgrund des Terriorialitätsprinzips ist es der Schweiz jedoch verwehrt, ihre eigenen Normen im Ausland direkt geltend zu machen. Die konkreten Erfolgsaussichten der Durchsetzungsmassnahmen sind deshalb einerseits abhängig von den vertraglichen Bindungen der Schweiz mit dem jeweiligen Land. Andererseits ist massgeblich, wie das entsprechende nationale Recht Herkunftsangaben schützt und wie zuverlässig die zuständigen rechtsandwendenden Behörden diesen Schutz sowie die relevanten internationalrechtlichen Bestimmungen durchsetzen. Allerdings spielt auch hier die positive Signalwirkung einer klaren nationalen Regelung und der entsprechenden Durchsetzungspolitik im Ausland eine massgebliche Rolle. Eine verbesserte Durchsetzung des Schutzes der

144 http://www.swissinfo.org/ger/wirtschaft/detail/Schweizer_Firmen_verdoppeln_Ausland_ Investitionen.html?siteSect=161&sid=7368983. Die Zahlen gehen auf eine Studie der Nationalbank zurück.