Rapport sur les résultats
Consultation 2007/56: 06.414 Initiative parlementaire. Loi sur la nationalité. Délai plus long pour annuler une naturalisation · 26 pages
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Département fédéral de justice et police DFJP
Office fédéral des migrations ODM
Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité
Anträge:
• Aufstockung des Personals der Sektion Bürgerrecht des BFM würde einer zweck-
mässigen Missbrauchsbekämpfung genau so oder sogar mehr dienen als die Fristerstreckung für Nichtigerklärungen auf 8 Jahre. Die Missbrauchsbekämpfung ist verstärkt im Bereiche des Vollzugs und nicht primär im Bereich der Gesetzgebung voranzutreiben.
• Kantone sollen für ihre Aufwendungen im Nichtigkeitsverfahren entschädigt werden.
Hiefür sowie für die Delegation von Abklärungsaufgaben durch den Bund (Befragungen) ist eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen (SVZ):
Die heute geltende Gesetzesbestimmung in Art. 41 Abs. 1 BüG wird im Grundsatz bestehen bleiben, was begrüsst wird. Allerdings würde sich der SVZ wünschen, dass im Abs. 1 das Wort "erschlichen" durch eine andere Umschreibung ersetzt würde. Das qualifizierende Element des „Erschleichens" sollte fallen gelassen werden. Die Nichtigerklärung soll schon dann möglich sein, wenn die Einbürgerung durch falsche Angaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erwirkt worden ist. Neu wird dieser Artikel allerdings mit Art. 41 Abs. 1bis erweitert, und zwar mit einer differenzierteren Regelung der Verjährungsfrist. Der Vorschlag der Kommission, eine Einbürgerung zeitlich erweitert - bis spätestens nach 8 Jahren - als nichtig erklären zu können, wird unterstützt. Damit können klare Missbrauchsfälle, die erst nach Jahren ans Licht kommen, von den Behörden noch geahndet werden, wenn die heute im Gesetz vorgesehene Fünfjahresfrist schon verstrichen wäre. Diese Erweiterung gilt selbstverständlich auch für die Nichtigerklärungen von ordentlichen Einbürgerungen durch die Kantone.
Empfehlung:
• Als Massnahme zur Verhinderung von Missbräuchen bei den erleichterten Einbürgerun-
gen gemäss Art. 27 Abs. 1 Bst. c BüG könnte sich der Verband eine Erhöhung von drei auf fünf Jahren Ehegemeinschaft mit dem Schweizer Bürger vorstellen.
Antrag:
• Erfordernis des "Erschleichens" in Artikel 41 BüG sollte gestrichen werden. Falsche An-
gaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen sollte für die Nichtigerklärung genügen.
Schweizerischer Gemeindeverband (SGemeindeV):
Eine Ausdehnung der Frist zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen ist insbesondere auch bei erleichterten Einbürgerungen ausländischer Ehepartner und Ehepartnerinnen, die durch Falschangaben (Scheinehen) erlangt wurden, aus praktischen Gründen sinnvoll. Der
Schweizerische Gemeindeverband befürwortet diese neuen gesetzlichen Bestimmungen.