ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
1.6.4.16 erhält folgenden Wortlaut:
"1.6.4.16 (gestrichen)".
1.6.4.18 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Bei Tankcontainern und MEGC, die …".
1.6.4.30 Den ersten Satz streichen.
Folgende neue Unterabschnitte einfügen:
"1.6.4.31 Für Stoffe, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (11) die Sondervorschrift TP 35
zugeordnet ist, darf die im bis zum 31. Dezember 2008 anwendbaren ADR vorgeschriebene Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 14 bis zum 31. Dezember 2014 angewendet werden.
1.6.4.32 Wenn der Tankkörper eines Tankcontainers bereits vor dem 1. Januar 2009 durch
Trenn- oder Schwallwände in Abschnitte von höchstens 7500 Liter Fassungsraum unterteilt war, braucht der Fassungsraum in den gemäss Absatz 6.8.2.5.1 vorgeschriebenen Angaben bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nach Absatz 6.8.2.4.2 nicht mit dem Symbol «S» ergänzt zu werden.
1.6.4.33 Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 4.3.2.2.4 dürfen Tankcontainer zur
Beförderung verflüssigter oder tiefgekühlt verflüssigter Gase, die den anwendbaren Bauvorschriften des ADR entsprechen, jedoch vor dem 1. Juli 2009 durch Trenn- oder Schwallwände in Abschnitte von mehr als 7500 Liter Fassungsraum unterteilt wurden, weiterhin zu mehr als 20 % und zu weniger als 80 % ihres Fassungsraums gefüllt sein."
1.6.5.4 "bis zum 31. Dezember 2006" und "bis zum 31. März 2008" ändern in:
"bis zum 31. Dezember 2008" und "bis zum 31. März 2010".
1.6.5.6 erhält folgenden Wortlaut:
"1.6.5.6 (gestrichen)".
1.6.5.9 Nach "zugelassen wurden" einfügen:
"(oder, falls eine Zulassung nicht erforderlich ist, in Betrieb gesetzt wurden)".
1.6.6.1 Im ersten Unterabsatz "des Unterabschnitts 2.2.7.7" ändern in:
"der Absätze 2.2.7.2.2, 2.2.7.2.4.1, 2.2.7.2.4.4, 2.2.7.2.4.5, 2.2.7.2.4.6, des Kapitels 3.3 Sondervorschrift 336 und des Unterabschnitts 4.1.9.3".
1.6.6.2.1 "des Unterabschnitts 2.2.7.7" ändern in:
"der Absätze 2.2.7.2.2, 2.2.7.2.4.1, 2.2.7.2.4.4, 2.2.7.2.4.5, 2.2.7.2.4.6, des Kapitels 3.3 Sondervorschrift 337 und des Unterabschnitts 4.1.9.3".
1.6.6.2.2 "nach Unterabschnitt 2.2.7.7" ändern in:
"der Absätze 2.2.7.2.2, 2.2.7.2.4.1, 2.2.7.2.4.4, 2.2.7.2.4.5, 2.2.7.2.4.6, des Kapitels 3.3 Sondervorschrift 337 und des Unterabschnitts 4.1.9.3".