ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 189Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

Kapitel 6.7 6.7.2.1,

6.7.3.1 und

6.7.4.1 In der Begriffsbestimmung für "ortsbeweglicher Tank" im vorletzten Satz "auf ein

Beförderungsfahrzeug oder ein Schiff" ändern in:

"auf einen Wagen, ein Fahrzeug, ein See- oder Binnenschiff".

6.7.4.14.4 [betrifft nicht die deutsche Fassung]

6.7.4.14.5 erhält folgenden Wortlaut:

"6.7.4.14.5 (gestrichen)".

6.7.5.2.1 Im letzten Satz "auf ein Beförderungsfahrzeug oder ein Schiff" ändern in:

"auf einen Wagen, ein Fahrzeug, ein See- oder Binnenschiff".

6.7.5.2.3 "gemäss Abschnitt 6.2.5" ändern in:

"gemäss den Abschnitten 6.2.1 und 6.2.2".

6.7.5.2.9 "des Unterabschnitts 6.2.5.2" ändern in:

"des Unterabschnitts 6.2.2.1".

"(siehe Abschnitt 6.2.3)" ändern in:

"(siehe Abschnitt 6.2.5)".

6.7.5.3.2 Am Ende "durch ein Ventil in Einheiten von höchstens 3000 Litern getrennt werden"

ändern in:

"in Gruppen von höchstens 3000 Litern unterteilt werden, die jeweils durch ein Ventil getrennt sind".

6.7.5.4.1 "müssen durch ein Ventil in Verbände von höchstens 3000 Litern unterteilt werden.

Jeder Verband muss" ändern in:

"müssen in Gruppen von höchstens 3000 Litern unterteilt werden, die jeweils durch ein Ventil getrennt sind. Jede Gruppe muss".

Kapitel 6.8

6.8.2.1.4 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Die Tankkörper müssen nach den Bestimmungen der in Unterabschnitt 6.8.2.6 aufgeführten Normen oder eines von der zuständigen Behörde gemäss Unterabschnitts 6.8.2.7 anerkannten technischen Regelwerks entworfen und gebaut sein, in denen bei der Wahl des Werkstoffes …".

6.8.2.1.23 Der Text für den Wert "λ = 0,8" erhält folgenden Wortlaut:

"λ = 0,8: die Schweissnähte werden auf beiden Seiten soweit wie möglich visuell geprüft und stichprobenweise einer zerstörungsfreien Prüfung unterzogen. Es sind alle «T»-Verbindungen zu prüfen, wobei die Gesamtlänge