ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 196Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

TE 11 Am Ende folgenden Satz hinzufügen:

"Ein Sicherheitsventil, welches das Eindringen fremder Substanzen verhindert, erfüllt diese Vorschrift ebenfalls."

Folgende Sondervorschriften einfügen:

"TA 4 Die Verfahren für die Konformitätsbewertung des Abschnitts 1.8.7 müssen von der

zuständigen Behörde, deren Beauftragten oder von der gemäss EN ISO/IEC 17020:2004 Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.4 angewendet werden."

"TT 9 Für Prüfungen (einschliesslich Überwachung der Herstellung) müssen die Verfahren

des Abschnitts 1.8.7 von der zuständigen Behörde, deren Beauftragten oder von der gemäss EN ISO/IEC 17020:2004 Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.4 angewendet werden."

TEIL 7

Kapitel 7.3

7.3.2.6 erhält folgenden Wortlaut:

"Güter der Klasse 6.2".

7.3.2.6.1 Der Text vor Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

"7.3.2.6.1 Tierische Stoffe der Klasse 6.2

Tierische Stoffe, die ansteckungsgefährliche Stoffe (UN-Nummern 2814, 2900 und 3373) enthalten, sind zur Beförderung in Schüttgut-Containern zugelassen, sofern folgende Vorschriften erfüllt werden:".

In Absatz a) "Für Abfälle der UN-Nummern 2814 und 2900 sind bedeckte Schüttgut-Container BK 1 zugelassen," ändern in:

"Bedeckte Schüttgut-Container BK 1 sind zugelassen,".

Der Absatz c) erhält folgenden Wortlaut:

"c) Die tierischen Stoffe müssen vollständig mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden, bevor sie für die Beförderung verladen werden."

In Absatz d) "Abfälle der UN-Nummern 2814 und 2900 in bedeckten Schüttgut-Containern" ändern in:

"Bedeckte Schüttgut-Container".

In Absatz e) streichen:

", die für die Beförderung von Abfällen der UN-Nummern 2814 und 2900 verwendet werden,".

Nach Absatz e) folgende Bem. hinzufügen: