ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 196Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 09 Beilage 1
TE 11 Am Ende folgenden Satz hinzufügen:
"Ein Sicherheitsventil, welches das Eindringen fremder Substanzen verhindert, erfüllt diese Vorschrift ebenfalls."
Folgende Sondervorschriften einfügen:
"TA 4 Die Verfahren für die Konformitätsbewertung des Abschnitts 1.8.7 müssen von der
zuständigen Behörde, deren Beauftragten oder von der gemäss EN ISO/IEC 17020:2004 Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.4 angewendet werden."
"TT 9 Für Prüfungen (einschliesslich Überwachung der Herstellung) müssen die Verfahren
des Abschnitts 1.8.7 von der zuständigen Behörde, deren Beauftragten oder von der gemäss EN ISO/IEC 17020:2004 Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.4 angewendet werden."
TEIL 7
Kapitel 7.3
7.3.2.6 erhält folgenden Wortlaut:
"Güter der Klasse 6.2".
7.3.2.6.1 Der Text vor Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:
"7.3.2.6.1 Tierische Stoffe der Klasse 6.2
Tierische Stoffe, die ansteckungsgefährliche Stoffe (UN-Nummern 2814, 2900 und 3373) enthalten, sind zur Beförderung in Schüttgut-Containern zugelassen, sofern folgende Vorschriften erfüllt werden:".
In Absatz a) "Für Abfälle der UN-Nummern 2814 und 2900 sind bedeckte Schüttgut-Container BK 1 zugelassen," ändern in:
"Bedeckte Schüttgut-Container BK 1 sind zugelassen,".
Der Absatz c) erhält folgenden Wortlaut:
"c) Die tierischen Stoffe müssen vollständig mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden, bevor sie für die Beförderung verladen werden."
In Absatz d) "Abfälle der UN-Nummern 2814 und 2900 in bedeckten Schüttgut-Containern" ändern in:
"Bedeckte Schüttgut-Container".
In Absatz e) streichen:
", die für die Beförderung von Abfällen der UN-Nummern 2814 und 2900 verwendet werden,".
Nach Absatz e) folgende Bem. hinzufügen: