Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 15 Seiten

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Bst. f: Zur Bevölkerung am Nebenwohnsitz, die in der Schweiz wohnen, jedoch keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz aufweisen, zählen beispielsweise die Grenzgänger. Es handelt sich hierbei um Grenzgänger mit Bewilligung G, die jedoch nicht täglich an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurück kehren, sondern während der Woche einige Tage in der Schweiz bleiben. In der Regel haben sie zu diesem Zweck ein Zimmer oder Studio gemietet.

Bst. g: Nebst den Zahlen der Wohnbevölkerung am Anfang und am Ende eines Jahres ist es für bestimmte spezielle Bedürfnisse notwendig, über eine Schätzung der mittleren Wohnbevölkerung während des Jahres zu verfügen. Die mittlere Wohnbevölkerung entspricht dem arithmetischen Durchschnitt der Wohnbevölkerung am 1. Januar und am 31. Dezember. Es werden sowohl die mittlere ständige als auch die mittlere nichtständige Wohnbevölkerung berechnet.

Bst. h: Eine Aufstockung bedeutet lediglich die Erhöhung der Stichprobe ohne Aufnahme von zusätzlichen Fragen. Demgegenüber können beim Omnibus zusätzliche Themen oder Fragen in die Erhebung aufgenommen werden. Dies stellt keine Aufstockung dar.

2. Abschnitt: Statistiken

Artikel 3 Die Statistiken der Volkszählung

Die Aufzählung umfasst vier Arten von „Basis“-Statistiken. Dazu werden Informationen aus den Personenregistern mit Stichprobenerhebungen kombiniert. Produziert werden die

folgenden Basisstatistiken:

- Basisstatistiken zu Personen, Haushalten Gebäuden und Wohnungen auf Basis der

flächendeckenden Registererhebungen.

- Jährliche Strukturstatistiken auf Basis der Strukturerhebung und der

Registererhebungen. Darin enthalten sind auch die „traditionellen“ Themen der Volkszählung. Sie liefern ergänzende Informationen zu den Basisstatistiken und Grundlageninformationen für die Analyse der Themenfelder, jeweils auf Stufe der Kantone.

- Jährlich eine vertiefende Statistik zu den Themenfeldern „Mobilität und Verkehr“, „Aus-

und Weiterbildung“, „Gesundheit“, „Familien und Generationen“, „Sprache, Religion und Kultur“ auf Basis der thematischen Erhebungen und der Registererhebungen.

- Bei Bedarf Statistiken zu aktuellen Fragestellungen auf Basis des Omnibus und der

Registererhebungen.

Artikel 4 Basisstatistiken zu Personen und Haushalten

Abs. 1: Die Basisstatistiken über Personen und Haushalte liefern klassische demografische Kennziffern zu Bevölkerungsstruktur und -bestand sowie zur Bevölkerungsentwicklung. Sie umfassen die gesamte Wohnbevölkerung in Privat- und Kollektivhaushalten. Sie werden erstellt auf der Basis der Registererhebungen bei den Einwohnerregistern und den Bundespersonenregistern (Abs. 2).

Artikel 5 Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen

Abs. 1: Die Basisstatistiken zu Gebäuden und Wohnungen liefern Informationen über Bestand und Struktur der Gebäude und Wohnungen sowie die Wohnverhältnisse. Sie