Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/96: Verordnung zum Volkszählungsgesetz · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
umfassen alle Gebäude mit Wohnnutzung und deren Wohnungen. Sie werden erstellt auf der Basis der Registererhebungen beim GWR und den Einwohnerregistern (Abs. 2).
Artikel 6 Strukturstatistiken
Abs. 1: Die Strukturstatistiken liefern durch die Integration von Registererhebung und Strukturerhebung Informationen, die über den engeren Bereich der Basisstatistiken hinausgehen. Sie ergänzen die jährlichen Basisstatistiken, indem die Nichtregistermerkmale der Volkszählung mit einer grossen Stichprobenerhebung direkt erhoben werden. Zudem schaffen sie eine Brücke zwischen den registerbasierten Basisstatistiken und den vertiefenden Informationen der einzelnen thematischen Statistiken. Dies, indem sie generelle Übersichten über die wichtigsten strukturellen Merkmale der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Die jährliche Verfügbarkeit der Statistiken erlaubt zudem eine aktuelle, kleinräumige Beobachtung von wichtigen Veränderungen. Hauptquelle für die Strukturstatistiken ist die Verknüpfung der neu eingeführten Strukturerhebung bei jährlich 200'000 Personen mit der oben erwähnten Registererhebung.
Die Strukturstatistiken umfassen die Wohnbevölkerung ohne diejenigen Personen, die in Kollektivhaushalten leben. Die Wohnungsinformationen betreffen die bewohnten Wohnungen.
Artikel 7 Thematische Statistiken
Abs. 1 und 2: Mit den fünf Themenfeldern «Mobilität und Verkehr», «Aus- und Weiterbildung», «Gesundheit», «Familien und Generationen» sowie «Sprache, Religion und Kultur» werden im Rahmen der Volkszählung 2010 neue Erhebungen eingeführt bzw. bestehende integriert. Bei diesen Themenfeldern ist eine fünfjährlich alternierende, vertiefende Berichterstattung vorgesehen.
Im Jahre 2010 wird als erste Erhebung der Mikrozensus «Mobilität und Verkehr» durchgeführt, anschliessend folgen die Erhebung «Aus- und Weiterbildung» im Jahr 2011, die Erhebung «Gesundheit» im Jahr 2012, die Erhebung «Familien und Generationen» im Jahr 2013 und die Erhebung «Sprache, Religion und Kultur» im Jahr 2014.
Artikel 8 Omnibus-Statistiken
Abs. 1: Mit dem neuen Erhebungsinstrument „Omnibus“ wird ein flexibles Gefäss für die rasche Beantwortung von aktuellen Fragestellungen bereitgestellt. Die bei Bedarf durchgeführte Stichprobenerhebung bei rund 3‘000 Personen bietet interessierten Kreisen die Möglichkeit, mit spezifischen Fragen bei der Befragung "aufzuspringen". Die Erhebung liefert Resultate für die Schweiz als Gesamtes.
3. Abschnitt: Erhebungen
Artikel 9 Erhebungsprogramm
Abs. 1 und 2: Für jede Erhebung ist eine exakte Abgrenzung der Grundgesamtheiten notwendig. Das bedeutet, dass eine Definition der zu beobachtenden statistischen Einheiten vorgenommen werden muss, für welche die aus der Erhebung gewonnenen Aussagen gültig sein sollen. Diese zu beobachtende statistische Einheit nennt man Grundgesamtheit. Die Definition der Grundgesamtheit leitet sich aus dem jeweiligen Untersuchungsziel ab.