Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/100: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA) · 16 Seiten

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Jugendlicher nicht nur bei einer freiheitsentziehenden Sanktion im Strafregister erfasst werden.

j) Statuierung eines expliziten Verwertungsverbots nach Entfernung der Daten für Schat-

tendatenbanken

Um sicherzustellen, dass das Archivierungsverbot für Strafregisterdaten auch für kopierte und weiterverarbeitete VOSTRA-Daten gelte, soll gemäss DJS auf Gesetzesebene festgehalten werden, dass aus dem Strafregister gewonnene Daten ausserhalb des Strafregisters ebenfalls nur im Rahmen der in Artikel 369 Absätze 1-6 StGB vorgesehenen Fristen gespeichert und archiviert werden dürfen und hernach zu vernichten sind.