Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 20 Seiten
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(Schutz des Familien- und Privatlebens) zu beachten. Der EGMR hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass bei Wegweisungen die besondere Situation von Ausländern zu berücksichtigen sei, die die überwiegende oder die gesamte Zeit ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben (vgl. z.B. die Urteile Üner7, Rn. 58 und Maslov8, Rn. 73).
Bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen ist nach der Rechtsprechung des EGMR beispielsweise auch eine psychische Erkrankung zu berücksichtigen, die die mit einer Rückkehr entstehenden Probleme verschärft (siehe Urteil Emre9 gegen die Schweiz).
Auch wenn die Verwurzelung im Gastland eine umfassende Abwägung der Interessen erfordert, so hat der Gerichtshof in den Urteilen Üner (Rn. 57) und Maslov (Rn. 74) festgestellt, dass allein der Umstand der Geburt im Gastland oder ein langjähriger Aufenthalt nicht dazu führt, dass eine Wegweisung ausgeschlossen ist. Aus Artikel 8 Absatz 1 EMRK könne kein uneinschränkbares Recht auf Nichtausweisung abgeleitet werden, da dessen Absatz 2 Einschränkungen vorsehe.
Selbst wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen unbefristeten Aufenthaltsstatus geniesse und ein hohes Mass an Integration erreicht habe, könne seine Situation in Bezug auf die Möglichkeit einer Ausweisung nicht mit derjenigen eines Staatsbürgers verglichen werden10. So wurde in der Rechtssache Kaya gegen Deutschland eine unbefristete Ausweisung eines 1978 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen für verhältnismässig im Sinne des Art. 8 EMRK angesehen, obwohl er in Deutschland aufwuchs, die Schule besuchte und eine Lehre abschloss11.
Art. 63 Widerruf von Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten
Abs. 1
Bst a:
Ein Widerruf der Bewilligung soll erfolgen, wenn im Einzelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde. Es wird damit der Grundsatz festgelegt, dass in diesen schweren Fällen die öffentlichen Interessen an einem Widerruf der Bewilligung die privaten Interessen an einem weiteren Aufenthalt regelmässig überwiegen (Bst. a).
7
8 EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99
9 EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 10EGMR, Urteil vom 22. Mai 2008 - 42034/04 EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 - Üner, Rn. 56 unter Hinweis auf Moustaquim, Urteil vom 18. Mai 1991, Serie A Bd. 193, S. 20, Rn. 49
11 EGMR, Urteil vom 28. Juni 2007 - 31753/02