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Vernehmlassung 2008/110: Revision der Alarmierungsverordnung (AV) · 12 Seiten

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Art. 11 Überflutungsgefahr bei Stauanlagen

1 Die Betreiber von Stauanlagen sind für die rechtzeitige Auslösung der Warnung oder Alarmierung im Falle von ausserordentlichen Ereignissen verantwortlich, die eine Überflutungsgefahr im Abflussgebiet der Stauanlage verursachen.

2 Sie übermitteln die Meldungen über die Auslösung der Warnung oder Alarmierung unverzüglich:

a. der zuständigen Stelle des Standortkantonsder NAZ;

b. der NAZder zuständigen Stelle des Standortkantons;.

c. dem Bundesamt für Energie.

4. Abschnitt: Alarmierungszeichen

Art. 12 Alarmierungszeichen «Allgemeiner Alarm»

1 Die Bevölkerung wird mit dem Alarmierungszeichen «Allgemeiner Alarm» alarmiert:

Allgemeiner Alarm

Ein regelmässig auf- und absteigender Ton:

400 Hz

250 Hz

2 Das Alarmierungszeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird nach zwei Minuten Unterbruch einmal wiederholt.

3 Es bedeutet, dass wegen drohender Gefahr Verhaltensanweisungen, amtliche Mitteilungen oder Informationen über Radio verbreitet werden, und fordert die Bevölkerung auf, das Radio anzustellen und die entsprechenden Mitteilungen entgegenzunehmen und zu befolgen.

Art. 13 Alarmierungszeichen «Wasseralarm»

1 Bei einer möglichen Gefahrährdung, die von im Falle eines ausserordentlichen Ereignisses bei einer Stauanlage ausgeht, wird die Bevölkerung vor der Auslösung eines Wasseralarms mit dem Alarmierungszeichen «Allgemeiner Alarm» aufgefordert, das Radio anzustellen und die entsprechenden Mitteilungen und Verhaltensanweisungen entgegenzunehmen und zu befolgenalarmiert.

2 Droht die Bei Gefahr unmittelbar, soWasseralarm wird die Bevölkerung im Überflutungsbereich, der bei einem totalen Bruch der Stauanlage innert zwei Stunden von der Flutwelle erreicht wird (in der Nahzone), von Stauanlagen akustisch anschliessend mit dem Alarmierungszeichen «Wasseralarm» alarmiert. Reicht die Zeit nicht aus für eine vorgängige Auslösung des «Allgemeinen Alarms», so wird die Bevölkerung in der Nahzone nur mit dem Alarmierungszeichen «Wasseralarm» alarmiert und dieses wird einmal wiederholt.: