Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/112: Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes · 15 Seiten

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1 Vorbemerkungen

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 unterbreitete das Bundesamt für Justiz (BJ) den Entwurf einer Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR

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172.010) samt Erläuterungen zahlreichen Adressaten zur Stellungnahme. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 31. März 2009.

Es geht bei dieser Vorlage um den Datenschutz bei der Benützung der elektronischen Infrastruktur des Bundes (Telefon, Computer, Zutrittskontrollen, Bildaufzeichnungen usw.). Die Benützerinnen und Benützer dieser Infrastruktur hinterlassen zwangsläufig elektronische Spuren (z.B. wann wurde zwischen welchen Teilnehmern eine Telefonverbindung aufgebaut, oder wann wurde von welchem Computer welche Internetseite aufgerufen). Diese Daten können auch personenbezogen ausgewertet werden. Zum Teil handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Die Auswertung lässt teilweise die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen zu.

Nach dem im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements am 20. Oktober 2005 vom BJ erstellten Gutachten zu "Rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Kommunikationsdaten" stellt auch das Aufbewahren (Speichern) der Kommunikationsranddaten eine Form der Bearbeitung von Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992 (Art. 17 DSG, SR 235.1) dar und bedarf deshalb einer formellgesetzlichen Grundlage. Für die Bundesorgane fehlt zurzeit eine solche Grundlage.

Mit den vorgeschlagenen Datenschutzbestimmungen soll diese Lücke geschlossen werden und die Datenbearbeitung bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes in einem formellen Gesetz geregelt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen einerseits die Benützerinnen und Benützer dieser Infrastruktur vor unzulässiger Datenbearbeitung durch den Betreiber der Infrastruktur schützen. Andererseits soll für die Betreiber die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit sie die als notwendig erachtete Bearbeitung bestimmter Daten rechtmässig vornehmen können.

Insgesamt sind 45 Antworten eingereicht worden von:

26 Kantonen

5 Parteien

3 Gerichten

8 Gesamtschweizerischen Dachverbänden

3 weiteren Organisationen und Verbänden.

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben: die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Glarus; die CVP und die SP; der Schweizerische Städteverband, der KV Schweiz sowie der Schweiz. Arbeitgeberverband. Auszuwerten waren demnach 38 Stellungnahmen.

1 Vgl. Verzeichnis am Ende des Dokumentes