Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten
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Zur Person, welche für die Durchführung der Information bzw. Beratung zuständig ist
FR wünscht den Beizug eines Spezialisten in medizinischer Genetik.
H+ und UNIL schlagen betr. Artikel 6a Absatz 3 vor, dass nicht die Ärztin oder der Arzt, sondern die beigezogene Fachexpertin resp. der beigezogene Fachexperte das Beratungsgespräch dokumentieren solle, namentlich die wichtigsten inhaltlichen Punkte und Ergebnisse.
SKF verlangt, bei der Beratung eine Fachperson aus dem sozialpsychologischen Bereich beizuziehen und die Beratung ganzheitlich auszugestalten.
UNIL verlangt, dass die Ärztin oder der Arzt, welcher zwar die PID veranlasst, aber das Beratungsgespräch nicht selber durchführt, anlässlich des Beratungsgesprächs mit der Fachexpertin resp. dem Fachexperten anwesend sein solle.
Zum Inhalt der Beratung
Einzelne Stellungnahmen betreffen den Wortlaut der relevanten Bestimmungen: BS verlangt die Streichung des Begriffs "nichtdirektiv" in der Beratung sowie der Formulierung "und nicht allgemeinen gesellschaftlichen Interessen Rechnung tragen", weil diese ein Misstrauensvotum gegenüber der Ärzteschaft ausdrücken. FDP verlangt die Streichung des Begriffs "hinreichend", HLI verlangt, ihn durch "sorgfältig" zu ersetzen und Artikel 7 zu belassen.
Andere Stellungnahmen schlagen weitere Inhalte vor, die in die Beratung einbezogen werden sollten: CSP wünscht, die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten durch den Staat und die Gesellschaft in der Information des betroffenen Paares zu berücksichtigen. CCVEM schlägt vor, bei Buchstabe d anzufügen "wie Unsicherheiten und Risiken, die sich aus der Entnahmemethode des genetischen Materials am Embryo ergeben". Insel und Uni BE-m beantragen, die Alternativen "Pränatale Diagnostik und Schwangerschaftsabbruch" im Rahmen der Beratung aufzuzeigen. Kiwu fordert, dass die Beratung auch die "Belastungen für die Schwangere, für das Kind und Erwachsene durch die zu diagnostizierende Krankheit" umfasse, sowie die Information über Vereinigungen von betroffenen Paaren.
Gemäss KHM sollen die zuständigen Fachpersonen die Beratung dem konkreten Fall anpassen, weshalb ihr Inhalt nicht im Gesetz festzuschreiben sei.
Weitere Bemerkungen
CPMA würde Artikel 5a Absatz 2 Buchstabe d streichen und stattdessen bei Artikel 6a folgenden Absatz 4 einfügen: "Die genetische Untersuchung von Keimzellen oder Embryonen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Paares."
UNIL schlägt in Artikel 6 Absatz 3 und in Artikel 6a Absatz 3 vor, dem betroffenen Paar anlässlich des Beratungsgesprächs zwei Formulare abzugeben, eines für die Information und eines für die Einwilligung.
3.3 Bewilligungs- und Meldewesen, Aufsicht (Artikel 8, 10a, 11, 11a, 12, 14)
42 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich kritisch zum Vollzug der PID-Regelung (AG, AI, BL, BS, GE, JU, SO, TG, TI, ZH, FDP, CVP-Frauen, Grüne, SVP, ASDV, AWS, CPMA, CP, FfL, FMH, Gen, GUMEK, HLI , H+, Insel, Interpharma, KHM, Kiwu, Mamma, NEK, SGMG, SGRM, SKB, SWTR, SMV, Uni BE-m, Uni GE, Uni NE, Viollier, VKS,