Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

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2.2.2 Ja zur PID, nein zur Vorlage

46 Stellungnahmen befürworten grundsätzlich die Zulassung der PID, lehnen die Vorlage aber ab, weil sie mit mindestens einem der nachfolgend unter Ziffer 1 und 2 ausgeführten zentralen Regelungsinhalte nicht einverstanden sind (AG, BS, GE, JU, SG, SZ, TI, VD, FDP, Grüne, SP (Minderheit), CVP-Frauen, AWS, BA-Uni ZH, CP, CPMA, EZ, FfL, FMH, Gen, GUMEK, H+, IMG, Insel, Interpharma, KHM, Kiwu, NEK, Procrea, SGGG, SGGG-H, SGMG, SGP, SGRM, SKB, SMV, SPO, SWTR, Uni BE-m, Uni GE, UNIL, Uni NE, Uni ZH, Viollier, VLSS, VSAO):

1. Beibehaltung der Regel, gemäss welcher höchstens drei Embryonen pro

Fortpflanzungszyklus erzeugt werden dürfen (Dreier-Regel), sowie Beibehaltung des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen. Gemäss den ablehnenden Stellungnahmen lassen diese Rahmenbedingungen eine medizinisch sinnvolle Durchführung der PID nicht zu. Sie fordern deshalb die Aufhebung der Dreier-Regel und/oder des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen (vgl. 4.1 und 4.2). Knapp die Hälfte davon weist ausdrücklich darauf hin, dass deshalb Artikel 119 BV revidiert werden müsse (vgl. 4.3).

2. Zulässige Indikationen. Diese seien zu restriktiv formuliert. Häufig wird dabei

verlangt, die Zulässigkeit bei der PID gleich zu regeln wie bei der Pränataldiagnostik (PND). Gefordert wird zudem die Zulassung des Aneuploidie-Screenings, sei dies nun zur Unterstützung der Unfruchtbarkeitsbehandlung oder für fruchtbare Paare in fortgeschrittenem Alter. Teilweise wird auch die Zulässigkeit der PID zur Auswahl immunkompatibler Embryonen gewünscht, namentlich für eine spätere Blutstammzellspende für ein krankes Geschwister (vgl. 3.1.2).

Die Mehrheit dieser Stellungnahmen äussert darüber hinaus Vorbehalte zu anderen Regelungsinhalten, vor allem zum Bewilligungswesen (vgl. 3.3) bzw. zur Meldepflicht (vgl. 3.3.3). Einzelne fügen zudem an, dass der Entwurf der Tendenz hin zu liberaleren Regelungen zuwiderlaufe, und verweisen dabei auf neuere Volksentscheide im Bereich der Biomedizin (FDP, AWS, Gen, SWTR, Uni GE, Viollier).

2.2.3 Zustimmung zur Vorlage unter einzelnen Vorbehalten

14 Stellungnahmen stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, sind aber mit einzelnen Bestimmungen nicht einverstanden (AI, BL, FR, SO, TG, ZH, CSP, CCVEM, insieme, ISE, KVEB, SGAR, SKF, VKS). Die Vorbehalte betreffen zumeist das Bewilligungsverfahren, namentlich die für jedes einzelne PID-Verfahren vorgesehene Meldepflicht. Diese wird als zu bürokratisch eingestuft. Dabei verweisen die Stellungnahmen namentlich darauf, dass weder bei der PND noch beim Schwangerschaftsabbruch ein solches Verfahren zur Anwendung komme. Die meisten dieser Stellungnahmen erachten eine jährliche Berichterstattung als ausreichend.

2.2.4 Umfassende Zustimmung zur Vorlage

12 Stellungnahmen sind mit der Vorlage einverstanden, ohne Vorbehalte zu äussern (BE, GR, NW, ZG, SP, SVP, DOK, Procap, ProInf, SGIM, SIG, VGBPND). Mehrere von ihnen machen dabei deutlich, dass sie der PID nur solange zustimmen können, als weder die Rahmenbedingungen noch die zulässigen Indikationen erweitert werden.