Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

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4.5 Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung

23 Vernehmlassungsteilnehmende (SG, TI, VD, ZH, CVP-Frauen, BA-Uni ZH, EZ, FMH, GUMEK, H+, IMG, NEK, SGGG, SGGG-H, SGP, SGRM, SPO, SWTR, Uni GE, UniL, Uni ZH, VLSS, VSAO) fordern eine Kostenübernahme der PID durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und verweisen dabei namentlich auf die Kassenpflicht bei der PND. Werden die Kosten nicht übernommen, könne dies zu einer Diskriminierung von Paaren mit besonders hohem genetischen Risiko führen. Ohne Kostenübernahme würden zudem finanziell schlechter gestellte Paare zur PND mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch gezwungen. GE wünscht zumindest eine Klärung der Frage, ob die Kosten übernommen werden können.

GUMEK und NEK fordern zudem explizit auch eine Kostenübernahme für die IVF-Behandlung.

Gemäss CVP und Mamma soll das PID-Verfahren von der Grundversicherung ausgeschlossen und die Kosten auf den Gesuchsteller überwälzt werden.

4.6 Varia

Einzelne Stellungnahmen enthalten Bemerkungen zu weiteren Punkten:

CVP-Frauen fordern einen neuen Gesetzesartikel, der explizit festhält, dass kein behindertes Kind aus der IV ausgeschlossen werden dürfe, auch wenn vorgängig keine PID durchgeführt wurde.

FDP weist darauf hin, dass es sich bei der PID - gleich wie bei der PND - um eine genetische Untersuchung handelt. Es sei deshalb zu überlegen, ob es nicht besser wäre, die PID allenfalls im GUMG zu regeln, oder vermehrt entsprechende Verweise anzubringen.

HPI-J, HPI-S, SWTR und TI bringen vor, dass das FMedG total revidiert werden sollte.

UNIL verlangt die Verlängerung der Maximaldauer der Kryokonservierung von imprägnierten Eizellen in Einzelfällen (Art. 16 Abs. 2), z.B. bei (beruflichen) Aktivitäten, welche die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, oder bei Krebsbehandlungen.