Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Präimplantationsdiagnostik (PID, Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) erzeugten Embryos auf genetische Defekte hin vor dessen Einpflanzung in die Gebärmutter) ist in der Schweiz gemäss Artikel 5 Absatz 3 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) seit 2001 verboten.1 Im Jahre 2005 stimmten beide Kammern einer Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu, welche den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Zulassung der PID beauftragte.2
Am 18. Februar 2009 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des FMedG betreffend der Zulassung der PID. Nebst den Kantonen, zwei interkantonalen Organisationen und dem Fürstentum Liechtenstein wurden 15 Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände (Gemeinden, Städte und Berggebiete), acht Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 125 Organisationen und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen. Auf ihr Ersuchen hin wurden zudem zwei weiteren politischen Parteien sowie 22 Organisationen bzw. interessierten Kreisen die Vernehmlassungsunterlagen zugestellt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 18. Mai 2009.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
2.1 Beurteilung des Entwurfs im Überblick
Von den insgesamt 204 Adressaten äussern sich 92 inhaltlich zur Vorlage; zehn Adressaten, darunter vier Kantone, verzichten explizit auf eine Stellungnahme (GL, OW, SH, UR, KVS, QUALAB, SAV, SNF, SSV, SULM).
Die Stellungnahmen lassen sich vereinfacht vier verschiedenen Positionen zuordnen. Eine erste Position, die von 22% der Vernehmlassungsteilnehmenden vertreten wird, spricht sich sowohl gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung als auch gegen die Zulassung der PID in der Schweiz aus (vgl. 2.2.1). Eine zweite Position befürwortet grundsätzlich die Zulassung der PID in der Schweiz; sie bringt aber gewichtige Einwände gegen die Gesetzesänderung vor, so dass sie die Vorlage insgesamt ablehnt (vgl. 2.2.2). Diese Position wird von 50% bzw. der Hälfte der Teilnehmenden eingenommen. Eine dritte Position, die etwa 15% der Teilnehmenden beziehen, stimmt der Vorlage unter bestimmten Vorbehalten zu (vgl. 2.2.3). Eine vierte, von 13% der Teilnehmenden vertretene Position, bejaht die Vorlage vorbehaltlos (vgl. 2.2.4).
In der Summe sprechen sich rund 80% der Teilnehmenden grundsätzlich für die Zulassung der PID in der Schweiz aus. Von diesen sprechen sich indessen nur etwa 15% vorbehaltlos für die Vorlage aus. Während sowohl die Kantone als auch die Parteien sehr unterschiedliche Positionen einnehmen, beziehen die Akademien, Fachgesellschaften, Universitäten und Spitäler überwiegend die zweite Position (ja zur PID, nein zur Vorlage). Demgegenüber sprechen sich kirchliche Organisationen mehrheitlich für die erste Position aus (nein zur PID, nein zur Vorlage).
1 Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG, SR 810.11. 2 Motion 04.3439; Wortlaut der Motion vom 2. September 2004: „Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt.“