Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten
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entsprechend zu revidieren sei. CVP-Frauen fordern einen "Änderungsvorschlag so restriktiv wie möglich, aber so, dass die PID machbar ist". Vereinzelt wird eine konkrete Anzahl zu erlaubender Embryonen pro Zyklus genannt, wobei die Meinungen aber auseinander gehen: So schlägt SG eine Erweiterung auf 4 Embryonen vor, AG nennt 10, SZ 8-12 Embryonen.
Unter den Stellungnahmen, welche dem Entwurf vollständig oder unter einzelnen Vorbehalten zustimmen, erklären sich BE, BL, GR und NW ausdrücklich einverstanden mit den engen Rahmenbedingungen; SP (Mehrheit) fordert die Beibehaltung der Dreier-Regel.
Unter den Stellungnahmen, welche sich gegen die Zulassung der PID aussprechen, weisen VS, EVP und BK-SBK speziell darauf hin, dass die Beibehaltung der Dreier-Regel wichtig sei.
Mamma beantragt, pro Zyklus nur einen einzigen Embryo herzustellen und zu untersuchen.
4.2 Aufhebung des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen (Art. 17 Abs. 3)
33 Vernehmlassungsteilnehmende fordern, für die PID das Verbot der Kryokonservierung von Embryonen aufzuheben (AG, GE, JU, SG, TI, FDP, SP (Minderheit), BA-Uni ZH, CPMA, EZ, FfL, FMH, Gen, GUMEK, IMG, Insel, Interpharma, Kiwu, NEK, Procrea, SGGG, SGP, SGRM, SKB, SPO, Uni BE-m, Uni GE, UNIL, Uni NE, Uni ZH, Viollier, VLSS, VSAO). Begründet wird dies - wie bei der Forderung nach der Aufhebung der Dreier-Regel - mit dem geltenden medizinischen Standard, welcher bei einer Beibehaltung des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen nicht eingehalten werden könne.
Unter den Stellungnahmen, welche den Entwurf (unter Vorbehalt) befürworten, fordert SP (Mehrheit) ausdrücklich die Beibehaltung des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen. Unter den Stellungnahmen, welche die PID ablehnen, weist VS darauf hin, dass dieses Verbot auch im Falle der Zulassung der PID aufrecht erhalten werden müsse, um dem Ziel von Artikel 119 BV zu entsprechen.
4.3 Änderung von Artikel 119 BV
17 Stellungnahmen sind der Meinung, dass Artikel 119 BV zu ändern sei. TI und SKB fordern eine Revision des gesamten Artikels. AWS hingegen wünscht einzig eine Revision von Absatz 2 (sofern dies für die Aufhebung der Dreier-Regel und des Verbots der Kryokonservierung von Embryonen wirklich nötig sei). Die Übrigen fordern konkret eine Änderung von Absatz 2 Buchstabe c (AG, SG, SZ, CP, FMH, GUMEK, NEK, Procrea, SWTR, Uni GE, UNIL, Uni NE, VLSS, VSAO).
Begründet wird die Forderung der Verfassungsänderung jeweils damit, dass die PID ohne Änderung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen medizinisch nicht sinnvoll durchgeführt werden könne.