Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

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17 der 32 oben genannten Vernehmlassungsteilnehmenden sind der Ansicht, dass eine jährliche Meldung / Berichterstattung ausreiche (AI, BS, GE, TG, ZH, FMH, GUMEK, Insel, Kiwu, NEK, SGMG, SWTR, Uni BE-m, Uni NE, VKS, VLSS, VSAO). H+ bevorzugt eine halbjährliche Meldung / Berichterstattung. TI schlägt eine zentrale Sammlung mit Publikation vor.

GUMEK findet es ethisch nicht vertretbar, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt zur persönlichen Situation des Paares Auskunft erteilt und die Verwaltung gestützt darauf einen individuellen medizinischen Entscheid trifft (Abs. 1 Bst. a). Sie fordert eine Anpassung der zu meldenden Angaben, sofern die Meldepflicht beibehalten würde. Der Inhalt der Meldung sei auf krankheitsbezogene Informationen zu beschränken und dürfe nicht auf die Situation des betroffenen Paares erweitert werden.

10 Vernehmlassungsteilnehmende verlangen ausdrücklich eine andere Entscheidbehörde als das BAG (GE, CP, GUMEK, H+, SKB, SKF, Insel, KMH, Uni BE-m, Uni GE). Fünf fordern die Streichung von Absatz 3 (CPMA, GUMEK, H+, Kiwu, KHM). Das BAG habe für diese Aufgabe nicht die notwendige Kompetenz, und der Staat solle sich nicht in persönliche Entscheidungen einmischen. SKF schlägt vor, eine Expertenkommission für die Begutachtung jeder einzelnen PID einzusetzen. CPMA weist darauf hin, dass ohne gesetzliche Regelung der Entscheidungskriterien ein Risiko der Willkür bei den Entscheidungen bestehe.

12 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich gegen die in Absatz 3 festgelegte Frist von 60 Tagen, innerhalb welcher das BAG allenfalls zu verfügen hat (AI, GE, TG, ZH, FMH, H+, NEK, SAMW, SWTR, Uni GE, VLSS, VSAO). Diese sei zu lang und für die Betroffenen unzumutbar. CVP-Frauen schlagen stattdessen eine Frist von 15 Tagen vor. Gemäss UniL sollte der Beginn der 60-Tage-Frist präzisiert werden.

3.3.4 Aufsicht (Artikel 12)

Mamma findet Kontrolle und Aufsicht im Verfahren mangelhaft, insbesondere erscheint ihm die Delegation der Aufsicht an Organisationen wie z.B. die Schweizerische Akkreditierungstelle untauglich. Gemäss BK-SBK soll die FIVNAT beim Vollzug nicht mehr beigezogen werden. HLI verlangt, dass weiterhin unangemeldete Inspektionen durchgeführt werden dürfen.

SPO fordert die Führung eines Registers bezüglich Durchführung und Verlauf des Verfahrens sowie der weiteren Verwendung überzähliger Embryonen.

Die SVP betont, dass die Vollzugskosten vom BAG zu tragen seien, ohne dass hierfür zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen sind. Mamma schlägt vor, die Kosten für den Vollzug den Nutzniessern zu übertragen. ASDV erwartet wesentlich höhere Vollzugskosten, als dies in den Erläuterungen ausgewiesen wird.

3.3.5 Ausführungsbestimmungen (Artikel 14)

BK-SBK wünscht klarere Leitplanken für die Kompetenzen des Bundesrats im Bereich der Ausführungsbestimmungen.