Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

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2.2 Die einzelnen Positionen

2.2.1 Nein zur PID, nein zur Vorlage

20 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich explizit gegen die Zulassung der PID in der Schweiz und somit gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus (LU, VS, CVP, EVP, KVP, Anthro, ASDV, BAgGT, BK-SBK, HLI, HPI-J, HPI-S, JazL, Mamma, SEK, SWK, Uni-BE-t, UNION, VFG, VKAS). Während einige Teilnehmende betonen, die PID sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar, warnen andere vor negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft.

10 Vernehmlassungsteilnehmende halten ausdrücklich fest, dass die PID gegen die Menschenwürde resp. gegen das Recht auf Leben verstosse (VS, EVP, KVP, ASDV, BK-SBK, JazL, Mamma, SEK, VKAS, Uni-BE-t). Sie fordern die Anerkennung der Menschenwürde von Embryonen und die Gewährleistung deren Lebensschutzes. LU stört sich daran, dass bei der PID die „gezielte Verwerfung und Eliminierung von Embryos in Kauf genommen“ werde.

BAgGT und Mamma weisen darauf hin, dass die PID ein experimentelles Verfahren darstelle, so dass derzeit keine Aussagen über mögliche Langzeitschäden gemacht werden könnten. Indessen gäbe es Hinweise darauf, dass Embryonen nach einer erfolgten Zellabspaltung sich schlechter in die Gebärmutter einnisten würden.

9 Vernehmlassungsteilnehmer warnen vor gravierenden sozialen Auswirkungen infolge der fortschreitenden Medikalisierung der Fortpflanzung (LU, CVP, BAgGT, HLI, HPI-J, HPI-S, JazL, Mamma, SWK). So wird zum einen befürchtet, dass genetisch belastete Paare in Zukunft nicht mehr frei darüber entscheiden könnten, ob sie eine PID durchführen möchten. Zum anderen wird vorgebracht, Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung müssten sich zusehends den Vorwurf gefallen lassen, ein solches Kind hätte „verhindert“ werden können. Schliesslich wird angeführt, dass infolge der PID kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen zunehmend diskriminiert würden. Dabei wird vor einer Entsolidarisierung der Gesellschaft gewarnt.

BAgGT, BK-SBK, CVP, Mamma, JazL und SWK befürchten weiter eine Ausweitung des Anwendungsgebiets der PID. Eine Eingrenzung der PID auf „schwere Krankheiten“ sei nicht durchführbar, wie die internationale Praxis der letzten Jahre deutlich aufzeige. Der Begriff „schwere Krankheit“ könne nicht objektiv definiert werden und sei deshalb als Einschränkungskriterium unbrauchbar (BAgGT). Die PID öffne der Eugenik Tür und Tor (BK-SBK, SWK) resp. dem Bestreben, Embryonen in vitro einer Selektion nach immer mehr Eigenschaften zu unterwerfen (Mamma).

BAgGT bezweifelt grundsätzlich die Verfassungskonformität der PID. Er weist darauf hin, dass gemäss Artikel 119 BV Embryonen sofort (nach Befruchtung) implantiert werden müssten. Nach dieser Lesart wäre demzufolge eine vorgängige genetische Untersuchung verfassungswidrig.