Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

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3.4 Evaluation und Förderung der Forschung (Art. 14a und 14b)

3.4.1 Evaluation (Art. 14a)

Zur Evaluation äussern sich 11 Stellungnahmen. Zwei davon beantragen, auf eine Evaluation zu verzichten (FDP, ASDV), während die anderen neun diese grundsätzlich begrüssen (TI, SGMG, SP, DOK, H+, insieme, KVEB, Procap, Uni NE).

FDP verlangt die Streichung dieses Artikels wegen ungenügender Fallzahlen. ASDV findet eine Evaluation bei derart geringen Fallzahlen unverhältnismässig.

TI ist mit einer Evaluation im Grundsatz einverstanden, schlägt aber vor, hierfür Experten beizuziehen, namentlich TA-Swiss. Auch SGMG begrüsst grundsätzlich eine Evaluation, schlägt aber folgenden Wortlaut vor: "Das BAG sorgt für die angemessene Evaluation aller Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Implementierung der PID ergeben". Ausdrücklich begrüsst wird die Bestimmung zur Evaluation von SP, DOK, H+, insieme, KVEB, Procap und Uni NE.

3.4.2 Förderung der Forschung (Art. 14b)

Die Bestimmung zur Förderung der Forschung wird von 5 Stellungnahmen in ihrer aktuellen Form ausdrücklich begrüsst (SO, TI, H+, insieme, Uni NE). Weitere sechs Teilnehmende heissen die Bestimmung zwar im Grundsatz gut, würden sie aber noch ergänzen (ASDV, UNIL, BA-Uni ZH, ZH, EZ, SPO): Für ASDV fehlt die Forschung betr. negativer Auswirkungen auf die psychologische Situation von Kindern mit einer Behinderung. UNIL würde nicht nur jene Forschung regeln, welche vom Bund in Auftrag gegeben oder gefördert wird, sondern generell die Forschung in diesem Bereich. Zu diesem Zweck schlägt sie vor, sowohl im Gliederungstitel vor Artikel 14a als auch in der Artikelüberschrift von Artikel 14b den Begriff „Förderung“ zu streichen. Dem soll auch ein neuer Absatz 3 mit einem Verweis auf die geltenden Regeln zur Forschung dienen. BA-Uni ZH und EZ fänden Studien wünschenswert, die die Nutzung der PID aus verschiedenen Perspektiven hinsichtlich Motivation, Erwartungen, tatsächlichen Verläufen etc. nachzeichnen und somit als Datenbasis für künftige evidenzbasierte policy-Entscheidungen in diesem Bereich dienen könnten. SPO verlangt eine wissenschaftliche Begleitung der ganzen PID-Prozedur.

3.5 Strafbestimmungen (Art. 33 ff.)

FDP wünscht die Streichung von Artikel 33, weil diese Bestimmung zu viele Ermessensbegriffe enthalte. Zudem gehöre eine entsprechende Strafnorm ins StGB.

Gemäss CCVEM ist der Teilsatz "sie nach ihrem Geschlecht oder nach anderen Eigenschaften" zu streichen.

CSP verlangt als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

UNIL schlägt vor, bei Artikel 34 zu ergänzen, dass es sich um die "spezifisch informierte" Einwilligung handeln muss.

SKF erachtet die maximale Höhe der Busse in Artikel 37 als zu tief. Gemäss ASDV ist die maximale Geldstrafe bei einer Milliarde Franken anzusetzen.

HLI schlägt vor, die Strafverfolgung (Art. 38) dem Bund zu übertragen.